In der Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt mitversichert:
- Besitz und Gebrauch von Fahrrädern
- Motorgetriebene Krankenfahrstühle ohne Höchstgeschwindigkeit
- Motorgetriebene Golfwagen bis 30 km/h
- Motorgetriebene Kinderfahrzeuge bis 20 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Aufsitzrasenmäher) bis 20 km/h
- sonstige Kraftfahrzeuge bis 6 km/h
- auf nicht öffentlichen Wegen verkehrende Kfz ohne Höchstgeschwindigkeit
- gelegentlicher Gebrauch fremder Windsurfbretter und Segelboote
- eigene Windsurfbretter
- eigene Segelboote bis 15 qm
- Kitesurf-Boards und -Drachen ohne Begrenzung der Flughöhe
- eigene oder fremde Motorboote ohne Führerscheinpflicht
- gelegentlicher Gebrauch fremder Motorboote mit Führerscheinpflicht
- Ferngelenkte Land- und Wasser-Modellfahrzeuge
- Flugmodelle ohne Motoren – auch soweit versicherungspflichtig – bis 20 kg
Hinweis: die aufgeführten Leistungen richten sich nach dem gewählten Tarif (siehe Anhang Haftpflichtversicherung AV Übersicht)
Im Tarif Exclusiv der Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt zusätzlich:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die durch den Besitz oder Gebrauch folgender nicht versicherungspflichtiger Fahrzeuge / Sportgeräte verursacht werden:
- Fahrräder und Elektrofahrräder
- sonstige nicht selbstfahrende Landfahrzeuge (z. B. Skateboards, Inlineskates, Rollschuhe)
- Drohnen bis 4kg
- motorgetriebene Krankenfahrstühle nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit
- motorgetriebene Golfwagen mit nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit
- motorgetriebene Kinderfahrzeuge mit nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Aufsitzrasenmäher, Schneeräumgeräte) mit nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit
- sonstige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit
- ausschließlich auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit, wobei jedoch Schäden aus der Teilnahme an Kraftfahrzeugrennen sowie der Vorbereitungen hierzu (z. B. Training) ausgeschlossen sind
- Anhänger
- eigene und fremde Windsurfbretter
- Segelboote, sofern es sich nur um den gelegentlichen Gebrauch eines fremden Segelbootes handelt und nicht anderweitig Haftpflichtschutz erlangt werden kann
- fremde Motorboote, sofern für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist und nicht anderweitig Haftpflichtschutz erlangt werden kann
- ferngelenkte Land- und Wasser-Modellfahrzeuge
- Flugmodelle, unbemannte Ballone und Drachen, die weder durch Motoren noch durch Treibsätze angetrieben werden und deren Fluggewicht 10 kg nicht übersteigt