Die Elementarschaden-Versicherung der Ammerländer Versicherung schützt vor Gefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Erfahren Sie hier, welche Jahresnettobeiträge nach Versicherungssumme gelten, wie hoch die Selbstbeteiligung ist und welche Bedingungen für Rückstauschäden und Starkregen gelten.
1. Elementarschadenversicherung
Versicherte Gefahren:
- Überschwemmung des Versicherungsortes
- Rückstauschäden gelten als mitversichert, soweit das Gebäude, in dem sich die versicherten Räumlichkeiten befinden, über eine funktionsfähige Rückstauklappe/Rückstauventil verfügt.
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
Jahresnettobeitrag:
- Verträge bis 60.000 € VS: 15,- €
- Verträge über 60.000 € VS: 25,- €
Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % der Schadensumme, mind. 250,- € max. 1.500,- €.
2. Überschwemmung durch Starkregen
Versicherte Gefahren:
- Überschwemmung des Versicherungsortes durch Starkregen
Jahresnettobeitrag:
- Verträge bis 60.000 € VS: 10,- €
- Verträge über 60.000 € VS: 15,- €
Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % der Schadensumme, mind. 250,- € max. 1.500,- €.
Was bedeutet das konkret?
Die Elementarschadenversicherung erweitert den Schutz um Naturgefahren, die über die üblichen Risiken hinausgehen. Dazu zählen unter anderem Überschwemmungen, Erdbewegungen sowie Schäden durch Schneedruck oder Lawinen. Wie viel Sie jährlich zahlen, richtet sich nach der Höhe der Versicherungssumme. Im Schadenfall tragen Sie einen festgelegten Anteil selbst. Die Überschwemmung durch Starkregen kann als eigener Baustein mit gesondertem Beitrag abgesichert werden.
Häufige Fragen
Welche Gefahren deckt die Elementarschadenversicherung ab?
Versichert sind die Überschwemmung des Versicherungsortes, Rückstauschäden (bei funktionsfähiger Rückstauklappe/Rückstauventil), Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen.
Wie hoch ist der Jahresnettobeitrag für die Elementarschadenversicherung?
Bei Verträgen bis 60.000 € Versicherungssumme beträgt der Beitrag 15,- €, bei Verträgen über 60.000 € Versicherungssumme 25,- €.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung im Schadenfall?
Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % der Schadensumme, mindestens 250,- € und maximal 1.500,- €.
Ist eine Überschwemmung durch Starkregen mitversichert?
Die Überschwemmung des Versicherungsortes durch Starkregen ist ein eigener Baustein. Der Jahresnettobeitrag beträgt 10,- € bei Verträgen bis 60.000 € VS und 15,- € bei Verträgen über 60.000 € VS.
Sind Rückstauschäden abgedeckt?
Rückstauschäden gelten als mitversichert, soweit das Gebäude, in dem sich die versicherten Räumlichkeiten befinden, über eine funktionsfähige Rückstauklappe bzw. ein Rückstauventil verfügt.
