Bei der Elementarschaden-Versicherung der Ammerländer Versicherung können Versicherungsnehmer und Versicherer die Absicherung weiterer Elementarschäden mit einer Frist von drei Monaten in Textform kündigen – daneben bestehen weitere Kündigungsrechte, etwa nach einer erbrachten Leistung.
Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten die Versicherung weiterer Elementarschäden in Textform kündigen.
- Kündigt der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.
- Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer den Hauptvertrag (siehe §1) innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Neben den Kündigungsmöglichkeiten zum Ablauf des Vertrages stehen Ihnen weitere Kündigungsrechte zu. Hierzu gehört das Recht, dass Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen können, wenn wir eine Leistung erbracht haben.
Was bedeutet das konkret?
Sowohl Sie als auch der Versicherer können die Absicherung weiterer Elementarschäden beenden, wenn eine bestimmte Ankündigungszeit eingehalten wird. Kündigen Sie selbst, lässt sich der Zeitpunkt so wählen, dass die Kündigung erst mit dem Ende des laufenden Versicherungsjahres greift. Kündigt der Versicherer, haben Sie die Möglichkeit, auch den Hauptvertrag zum selben Zeitpunkt zu beenden. Zusätzlich gibt es weitere Anlässe für eine Kündigung, zum Beispiel nach einer erbrachten Leistung.
Häufige Fragen
Welche Frist gilt für die Kündigung der Elementarschaden-Versicherung?
Versicherungsnehmer und Versicherer können die Versicherung weiterer Elementarschäden unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten in Textform kündigen.
Kann ich den Zeitpunkt meiner Kündigung selbst festlegen?
Ja. Kündigen Sie als Versicherungsnehmer, können Sie bestimmen, dass Ihre Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.
Was kann ich tun, wenn der Versicherer kündigt?
Kündigt der Versicherer, können Sie den Hauptvertrag (siehe §1) innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Gibt es weitere Kündigungsrechte?
Ja. Neben den Kündigungsmöglichkeiten zum Ablauf des Vertrages bestehen weitere Kündigungsrechte, zum Beispiel die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung durch Sie oder den Versicherer, wenn eine Leistung erbracht wurde.
