Bei der Elementarschaden-Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt eine Wartezeit von einem Monat ab Versicherungsbeginn sowie ein Selbstbehalt je Schadenfall. Erfahren Sie, wann die Wartezeit entfällt und wie hoch die Selbstbeteiligung ausfällt.
Wartezeit:
- Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Ablauf von einem Monat ab Versicherungsbeginn (Wartezeit).
- Die Wartezeit entfällt, wenn nachweislich bei einem anderen Versicherer ein gleichartiger Versicherungsschutz bestand und der beantragte Versicherungsschutz sich ohne Unterbrechung unmittelbar anschließt.
Selbstbeteiligung:
- Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 10 % der Schadenhöhe, mindestens 250,- EURO, maximal 1.500,- EURO.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz greift in der Regel erst, nachdem seit dem Versicherungsbeginn ein Monat vergangen ist. Diese Wartezeit kann jedoch wegfallen, wenn zuvor lückenlos ein vergleichbarer Schutz bei einem anderen Anbieter bestand. Im Schadenfall tragen Sie einen Teil der Kosten selbst – dieser Eigenanteil richtet sich nach der Schadenhöhe und bewegt sich innerhalb eines festgelegten Mindest- und Höchstbetrags.
Häufige Fragen
Ab wann besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Ablauf von einem Monat ab Versicherungsbeginn (Wartezeit).
Wann entfällt die Wartezeit?
Die Wartezeit entfällt, wenn nachweislich bei einem anderen Versicherer ein gleichartiger Versicherungsschutz bestand und der beantragte Versicherungsschutz sich ohne Unterbrechung unmittelbar anschließt.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 10 % der Schadenhöhe, mindestens 250,- EURO und maximal 1.500,- EURO.
Gilt die Selbstbeteiligung pro Schadenfall?
Ja, die Selbstbeteiligung wird je Schadenfall berechnet und beträgt 10 % der Schadenhöhe innerhalb der genannten Mindest- und Höchstgrenzen.
