In der Elementarschaden-Versicherung der Ammerländer Versicherung beginnt der Versicherungsschutz zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern der Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Hier erfahren Sie, welche Fristen für Vertragslaufzeit, automatische Verlängerung und Kündigung gelten.
Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrages rechtzeitig erfolgt.
Den bei der Erteilung dieses Blattes zugrunde gelegten Zeitpunkt für den Beginn Ihres Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte ebenfalls Ziffer 3 dieses Blattes. Dort finden Sie auch Hinweise auf Vertragslaufzeit und -ende.
Vertragslaufzeit und Verlängerung:
- Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen.
- Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, können Sie diesen bereits zum Ende des dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns hierbei drei Monate vor Ablauf der ersten drei Jahre Ihrer Vertragslaufzeit zugehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet zu dem Termin, der in Ihrem Versicherungsschein steht – Voraussetzung ist die rechtzeitige Beitragszahlung. Läuft der Vertrag mindestens ein Jahr, verlängert er sich ohne rechtzeitige Kündigung jeweils um ein weiteres Jahr. Bei längeren Laufzeiten haben Sie eine zusätzliche Kündigungsmöglichkeit. Wichtig ist stets die Einhaltung der genannten Fristen.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrages rechtzeitig erfolgt.
Wo finde ich den Beginn und das Ende meines Vertrages?
Den zugrunde gelegten Zeitpunkt für den Beginn Ihres Versicherungsschutzes sowie Hinweise auf Vertragslaufzeit und -ende finden Sie unter Ziffer 3 des betreffenden Blattes.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie ihn nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen.
Welche Kündigungsfrist gilt bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren?
Bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag bereits zum Ende des dritten Jahres kündigen. Die Kündigung muss uns drei Monate vor Ablauf der ersten drei Jahre zugehen.
