In der Hundehaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung sind Regressansprüche aus übergegangenem Recht mitversichert – etwa von Trägern der Sozialversicherung und Sozialhilfe, privaten Krankenversicherungsträgern sowie privaten und öffentlichen Arbeitgebern und Dienstherren wegen Personenschäden.
Für die Hundehaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Mitversichert sind Regressansprüche aus übergegangenem Recht wegen Personenschäden von:
- Trägern der Sozialversicherung und Sozialhilfe
- privaten Krankenversicherungsträgern
- privaten und öffentlichen Arbeitgebern / Dienstherren
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein anderer Kostenträger – zum Beispiel eine Sozialversicherung, ein privater Krankenversicherer oder ein Arbeitgeber – zunächst für einen Personenschaden aufgekommen ist, kann dieser die Kosten später zurückfordern (Regress). Solche auf den Kostenträger übergegangenen Ansprüche sind im Rahmen der Hundehaftpflichtversicherung mitversichert.
Häufige Fragen
Sind Regressansprüche in der Hundehaftpflichtversicherung mitversichert?
Ja. Mitversichert sind Regressansprüche aus übergegangenem Recht wegen Personenschäden.
Wer kann solche Regressansprüche geltend machen?
Träger der Sozialversicherung und Sozialhilfe, private Krankenversicherungsträger sowie private und öffentliche Arbeitgeber bzw. Dienstherren.
Für welche Art von Schäden gilt dieser Regress?
Die mitversicherten Regressansprüche beziehen sich auf Personenschäden.
Was bedeutet „übergegangenes Recht“?
Es handelt sich um Ansprüche, die auf den jeweiligen Kostenträger übergegangen sind. Diese sind aus übergegangenem Recht mitversichert.
