Wer seinen Hund in der Hundehaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung führt, hat auch die private Nutzung des Tieres zu therapeutischen Zwecken abgesichert: Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Einsatz zu Therapiezwecken ist mitversichert.
Für die Hundehaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Nutzung der versicherten Tiere zu therapeutischen Zwecken.
Was bedeutet das konkret?
Wird der versicherte Hund privat zu therapeutischen Zwecken eingesetzt, ist die dabei entstehende gesetzliche Haftpflicht in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Dieser Baustein dient als unverbindliche Lesehilfe und führt keine neuen Bedingungen ein.
Häufige Fragen
Ist die Nutzung des Hundes zu therapeutischen Zwecken mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Nutzung der versicherten Tiere zu therapeutischen Zwecken.
Welche Haftpflicht ist bei therapeutischem Einsatz abgedeckt?
Abgedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus der privaten Nutzung des versicherten Tieres zu therapeutischen Zwecken entsteht.
Gilt der Schutz auch für die private Nutzung?
Ja, der Versicherungsschutz bezieht sich auf die private Nutzung der versicherten Tiere zu therapeutischen Zwecken.
Für welche Versicherung gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt für die Hundehaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung.
