Wird versicherten Personen durch den Hund eines Dritten ein Schaden zugefügt und lässt sich die Schadenersatzforderung wegen dessen Zahlungsunfähigkeit nicht durchsetzen, springt die Ammerländer Versicherung mit der Forderungsausfalldeckung ihrer Hundehaftpflichtversicherung ein – inklusive Leistungsvoraussetzungen, räumlichem Geltungsbereich und besonderen Ausschlüssen.
Die Ammerländer Versicherung gewährt Versicherungsschutz im Falle der Forderungsausfalldeckung:
- Die Ammerländer Versicherung gewährt den versicherten Personen Versicherungsschutz für den Fall, dass ihnen während der Wirksamkeit der Versicherung vom Hund eines Dritten (Schadenverursacher) ein Haftpflichtschaden im Sinne der nachstehenden Bestimmungen zugefügt wird und die daraus entstehende Schadenersatzforderung wegen Zahlungsunfähigkeit des Schadenverursachers nicht durchgesetzt werden kann.
- Auf die Art und die Höhe der Leistungen aus der Forderungsausfalldeckung finden die übrigen Vorschriften dieser Hundehaftpflichtversicherung entsprechende Anwendung.
- Versichert sind Personen- und Sachschäden des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen, für die der Schädiger aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadensersatz verpflichtet ist.
Leistungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Entschädigung ist, dass die versicherte Person einen rechtskräftigen vollstreckbaren Titel gegen den Schadenverursacher im streitigen Verfahren vor einem Gericht im Geltungsbereich oder ein notarielles Schuldanerkenntnis des Schadenverursachers vor einem Notar einer dieser Staaten erwirkt hat und jede sinnvolle Zwangsvollstreckung aus diesem Titel gegen den Schadenverursacher erfolglos geblieben ist.
Vollstreckungsversuche gelten als erfolglos, wenn die versicherte Person nachweist, dass
- eine Zwangsvollstreckung (Sach-, Immobiliar- oder Forderungspfändung) nicht oder nicht zur vollen Befriedigung geführt hat oder
- eine selbst teilweise Befriedigung aussichtslos erscheint, z. B. weil der Schadenverursacher in den letzten drei Jahren die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
Die Entschädigung wird nur geleistet gegen Aushändigung des Originaltitels, der Original Vollstreckungsunterlagen und sonstiger Unterlagen, aus denen sich ergibt, dass ein Versicherungsfall im Sinne der Ausfalldeckung vorliegt.
Die versicherten Personen sind verpflichtet, ihre Ansprüche gegen den Schadenverursacher in Höhe der Entschädigungsleistung an den Versicherer abzutreten. Hierfür ist eine gesonderte Abtretungserklärung abzugeben.
Es muss eine Mindesthöhe der Schadenersatzforderung von 1.500,- EURO vorliegen (entfällt im Comfort-Tarif).
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Ausfalldeckung umfasst die Mitgliedstaaten der EU, Norwegen und die Schweiz.
Besondere Ausschlüsse für das Forderungsausfallrisiko
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an
- a) Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeug-Anhängern, Luft- und Wasserfahrzeugen;
- b) Immobilien;
- c) Sachen, die ganz oder teilweise einem Betrieb, Gewerbe, Beruf, Dienst oder Amtes des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person zuzurechnen sind.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für
- a) Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der Rechtsverfolgung;
- b) Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen Forderungsübergangs;
- c) Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte Einwendungen oder begründete Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt wurden;
- d) Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz ein anderer Versicherer Leistungen zu erbringen hat (z. B. der Schadensversicherer des Versicherungsnehmers) oder ein Sozialversicherungsträger oder Sozialleistungsträger Leistungen zu erbringen hat, auch nicht, soweit es sich um Rückgriffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnliche von Dritten handelt.
Was bedeutet das konkret?
Beschädigt der Hund eines anderen Menschen Sie oder Ihr Eigentum, muss eigentlich dieser Hundehalter für den Schaden aufkommen. Kann er das aber nicht bezahlen, würden Sie normalerweise auf dem Schaden sitzenbleiben. Die Forderungsausfalldeckung tritt dann an die Stelle des zahlungsunfähigen Verursachers und leistet – vorausgesetzt, Sie haben Ihren Anspruch gerichtlich geltend gemacht und die Vollstreckung ist erfolglos geblieben. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind allein die oben genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Wann greift die Forderungsausfalldeckung?
Wenn Ihnen der Hund eines Dritten während der Wirksamkeit der Versicherung einen Haftpflichtschaden zufügt und die Schadenersatzforderung wegen der Zahlungsunfähigkeit des Schadenverursachers nicht durchgesetzt werden kann.
Welche Voraussetzungen muss ich für eine Entschädigung erfüllen?
Sie benötigen einen rechtskräftigen vollstreckbaren Titel oder ein notarielles Schuldanerkenntnis gegen den Schadenverursacher, und jede sinnvolle Zwangsvollstreckung daraus muss erfolglos geblieben sein. Zudem sind Originaltitel, Vollstreckungsunterlagen und weitere Nachweise auszuhändigen.
Gibt es eine Mindesthöhe der Forderung?
Ja, es muss eine Schadenersatzforderung von mindestens 1.500,- EURO vorliegen. Im Comfort-Tarif entfällt diese Mindesthöhe.
In welchen Ländern gilt die Ausfalldeckung?
Der Geltungsbereich umfasst die Mitgliedstaaten der EU, Norwegen und die Schweiz.
Welche Schäden sind vom Forderungsausfallrisiko ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem Schäden an Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeug-Anhängern, Luft- und Wasserfahrzeugen, an Immobilien sowie an betrieblich oder beruflich zuzurechnenden Sachen. Auch Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der Rechtsverfolgung sowie Ansprüche, für die ein anderer Versicherer oder Sozialleistungsträger einzustehen hat, werden nicht entschädigt.
