In der Hundehaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung sind Deckschäden mitversichert, die sich aus einem Deckakt mit einem versicherten Hund ergeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Deckakt gewollt oder ungewollt war.
Mitversichert sind Schäden, die sich aus einem Deckakt mit einem versicherten Hund ergeben. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um einen gewollten oder ungewollten Deckakt handelt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr versicherter Hund einen Deckakt vollzieht und dadurch ein Schaden entsteht, ist dieser über die Hundehaftpflichtversicherung abgesichert. Ob der Deckakt geplant war oder unbeabsichtigt geschah, ändert nichts am Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Sind Deckschäden in der Hundehaftpflichtversicherung mitversichert?
Ja. Mitversichert sind Schäden, die sich aus einem Deckakt mit einem versicherten Hund ergeben.
Spielt es eine Rolle, ob der Deckakt gewollt oder ungewollt war?
Nein. Es ist unerheblich, ob es sich um einen gewollten oder ungewollten Deckakt handelt.
Welcher Hund muss am Deckakt beteiligt sein, damit Schutz besteht?
Der Versicherungsschutz gilt für Schäden aus einem Deckakt mit einem versicherten Hund.
