Bei der Elementarschaden-Versicherung der Ammerländer Versicherung beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer einmonatigen Wartezeit ab Versicherungsbeginn. Wann die Wartezeit entfällt und wie hoch die Selbstbeteiligung je Schadenfall ausfällt, erfährst du hier im Überblick.
Wartezeit:
- Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Ablauf von einem Monat ab Versicherungsbeginn (Wartezeit).
- Die Wartezeit entfällt, wenn nachweislich bei einem anderen Versicherer ein gleichartiger Versicherungsschutz bestand und der beantragte Versicherungsschutz sich ohne Unterbrechung unmittelbar anschließt.
Selbstbeteiligung:
- Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 10 % der Schadenhöhe, mind. 250,- EURO, max. 1.500,- EURO.
Was bedeutet das konkret?
Nach Abschluss der Elementarschaden-Versicherung gilt zunächst eine Übergangsphase von einem Monat, bevor der Schutz greift. Wer bereits zuvor bei einem anderen Anbieter einen vergleichbaren Schutz hatte und nahtlos wechselt, muss auf diese Wartezeit nicht warten. Im Schadenfall trägst du selbst einen Anteil an den Kosten, der sich innerhalb einer festgelegten Ober- und Untergrenze bewegt.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Ablauf von einem Monat ab Versicherungsbeginn (Wartezeit).
Kann die Wartezeit entfallen?
Ja. Die Wartezeit entfällt, wenn nachweislich bei einem anderen Versicherer ein gleichartiger Versicherungsschutz bestand und der beantragte Versicherungsschutz sich ohne Unterbrechung unmittelbar anschließt.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 10 % der Schadenhöhe, mindestens 250,- EURO und maximal 1.500,- EURO.
Gilt die Selbstbeteiligung pro Schadenfall?
Ja, die Selbstbeteiligung wird je Schadenfall berechnet.
