Bei der Ammerländer Versicherung sind Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Überflutung und austretendes Grundwasser ausschließlich im Rahmen der Elementarschaden-Versicherung mitversichert. Erfahren Sie, wann eine Überschwemmung vorliegt und wann ein versicherter Rückstau gegeben ist.
Überschwemmung, Rückstau, Überflutung und Grundwasser sind nur im Rahmen der Elementarschaden-Versicherung mitversichert:
1. Überschwemmung:
Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch:
- Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern,
- Witterungsniederschläge,
- Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von Punkt 1 und 2.
2. Rückstau:
Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Was bedeutet das konkret?
Schäden durch Wasser aus Naturereignissen wie Überschwemmung, Rückstau oder aufsteigendem Grundwasser sind nicht automatisch enthalten. Sie sind nur dann abgedeckt, wenn eine Elementarschaden-Versicherung besteht. Eine Überschwemmung meint dabei, dass größere Wassermengen den Boden des Grundstücks überfluten. Von Rückstau spricht man, wenn Wasser über die gebäudeeigenen Rohre entgegen der eigentlichen Richtung ins Gebäude gedrückt wird.
Häufige Fragen
Sind Überschwemmungsschäden automatisch versichert?
Nein. Überschwemmung, Rückstau, Überflutung und Grundwasser sind nur im Rahmen der Elementarschaden-Versicherung mitversichert.
Wann liegt eine Überschwemmung vor?
Eine Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser – durch Ausuferung oberirdischer Gewässer, durch Witterungsniederschläge oder durch Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge dieser Ursachen.
Was versteht man unter Rückstau?
Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Ist austretendes Grundwasser mitversichert?
Der Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche ist als Überschwemmung erfasst, sofern er infolge von Ausuferung oberirdischer Gewässer oder von Witterungsniederschlägen eintritt.
