Die Hundehaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung schützt Sie bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten weltweit: Standardmäßig bis zu einem Jahr, im Tarif Comfort-Schutz für Hunde sogar bis zu fünf Jahren und innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt.
Bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt weltweit von bis zu einem Jahr gilt:
- Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Versicherungsfällen.
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro.
Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten liegt, die der Europäischen Währungsunion angehören, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Für die Hundehaftpflichtversicherung im Tarif Comfort-Schutz für Hunde gilt zusätzlich:
Bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt weltweit von bis zu 5 Jahren gilt:
- Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Versicherungsfällen.
- Der Zeitraum ist unbegrenzt, sofern es sich um ein Land innerhalb Europas handelt.
Was bedeutet das konkret?
Reisen Sie mit Ihrem Hund vorübergehend ins Ausland, besteht der Haftpflichtschutz auch dort weiter. Wie lange dieser Auslandsschutz gilt, hängt vom gewählten Tarif ab. Auszahlungen erfolgen grundsätzlich in Euro, auch wenn ein Schaden außerhalb der Euro-Zone entsteht.
Häufige Fragen
Wie lange gilt der Auslandsschutz für meinen Hund?
Standardmäßig gilt der Schutz bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt weltweit bis zu einem Jahr. Im Tarif Comfort-Schutz für Hunde gilt er bis zu 5 Jahren.
Ist der Aufenthalt innerhalb Europas zeitlich begrenzt?
Im Tarif Comfort-Schutz für Hunde ist der Zeitraum unbegrenzt, sofern es sich um ein Land innerhalb Europas handelt.
Was ist im Ausland versichert?
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Versicherungsfällen.
In welcher Währung werden Leistungen gezahlt?
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten der Europäischen Währungsunion, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
