In der Hundehalterhaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung sind bestimmte Risiken vom Versicherungsschutz ausgenommen – darunter gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere, vorsätzliche Schäden sowie Schäden zwischen Mitversicherten. Welche Fälle eine separate Absicherung erfordern, erfahren Sie hier im Überblick.
Nicht versichert sind:
- Gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere, die über eine gesonderte gewerbliche Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert werden müssen.
- Schäden aus vorsätzlicher Handlung.
- Schäden zwischen Mitversicherten.
- Schäden durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraft- oder Luftfahrzeugs.
- Schäden an gepachteten oder geliehenen Sachen.
Diese Informationen sind spezifisch für die Hundehalterhaftpflichtversicherung. Für die genannten Risiken ist eine separate Absicherung erforderlich.
Was bedeutet das konkret?
Die Hundehalterhaftpflichtversicherung deckt nicht jeden denkbaren Fall ab. Wer seinen Hund gewerblich oder landwirtschaftlich hält, braucht eine eigene gewerbliche Absicherung. Auch absichtlich verursachte Schäden, Schäden innerhalb des Kreises der Mitversicherten sowie bestimmte Schäden im Zusammenhang mit versicherungspflichtigen Fahrzeugen oder geliehenen und gepachteten Sachen fallen nicht unter diesen Schutz. Für solche Risiken ist eine gesonderte Vorsorge nötig.
Häufige Fragen
Sind gewerblich gehaltene Hunde mitversichert?
Nein. Gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere müssen über eine gesonderte gewerbliche Tierhalterhaftpflichtversicherung abgesichert werden.
Werden vorsätzlich verursachte Schäden übernommen?
Nein. Schäden aus vorsätzlicher Handlung sind nicht versichert.
Sind Schäden zwischen Mitversicherten abgedeckt?
Nein. Schäden zwischen Mitversicherten sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Gilt der Schutz auch bei Schäden an geliehenen Sachen?
Nein. Schäden an gepachteten oder geliehenen Sachen sind nicht versichert.
Was gilt bei Schäden durch ein versicherungspflichtiges Fahrzeug?
Schäden durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraft- oder Luftfahrzeugs sind nicht versichert.
