Der Schlüsselverlust ist in der Privaten Haftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung wie folgt mitversichert:
- fremde private Wohnungsschlüssel
- fremde berufliche Schlüssel
- Schlüsselverlust der zentralen Schließanlage
Der Schlüsselverlust der eigenen privaten Wohnung / Haus ist nicht mitversichert. In der Hausratversicherung ist der Schlüsselverlust ebenfalls nicht mitversichert.
Erstattungsgrenzen in den Tarifen Economic Start/ Exclusiv und Excellent:
Im Tarif Exclusiv der Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt zusätzlich:
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln oder Code-Karten mit Schlüsselfunktion, die sich aus privaten, beruflichen oder ehrenamtlichen Gründen oder im Rahmen einer Vereinstätigkeit im rechtmäßigen Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden haben.
- Ersetzt werden die Kosten
- für den Ersatz der Schlüssel oder Code-Karten
- für einen notwendigen Austausch der Schließanlagen
- für vorübergehende Notmaßnahmen (Notschloss)
- für die Bewachung des Gebäudes bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde.
- Die Entschädigung ist auf max. 20.000,- EURO begrenzt. Es gilt eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in Höhe von 100,- EURO je Schadenfall.
- Bei Verlust eigener Schlüssel zu einer Zentralschließanlage wird der auf die eigene Wohnung entfallende Anteil des Schadens abgezogen.
- Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche
- aus dem Verlust von Schlüsseln, die dem Arbeitgeber von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden
- aus dem Verlust von nicht privaten Tresorschlüsseln
- aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs).