Der Schlüsselverlust ist in der Privaten Haftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung wie folgt mitversichert:
- fremde private Wohnungsschlüssel
- fremde berufliche Schlüssel
Der Schlüsselverlust der eigenen privaten Wohnung / Haus ist nicht mitversichert.
Erstattungsgrenzen in den Tarifen Exclusiv und Excellent:
Im Tarif Exclusiv der Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt zusätzlich:
Mitversichert ist die gesetzliche Haft-pflicht aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln oder Code-Karten mit Schlüsselfunktion zu Gebäuden, Räu-men, Wohnungen, Tresoren, Schließfä-chern und für fremde Fahrzeuge (z.B. Miet- und Leasingfahrzeuge), die sich aus privaten Gründen im rechtmäßigen Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden haben. Fremde Schlüssel oder Code-Karten mit Schlüsselfunktion, die sich aus beruflichen oder ehrenamtlichen Gründen oder im Rahmen einer Vereinstätigkeit im rechtmäßigen Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden haben, sind mitversichert.
Ersetzt werden die Kosten
a) für den Ersatz der Schlüssel oder Code-Karten;
b) für einen notwendigen Austausch der Schließanlagen;
c) für vorübergehende Notmaßnahmen (Notschloss);
d) für die Bewachung des Gebäudes bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeit-punkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde.
Bei Verlust eigener Schlüssel zu einer Zentralschließanlage wird der auf die eigene Wohnung entfallende Anteil des Schadens abgezogen.
Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche
a) aus dem Verlust von Schlüsseln, die dem Arbeitgeber von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden;
b) aus dem Verlust von Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweg-lichen Sachen;
c) aus Folgeschäden eines Schlüsselver-lustes (z. B. wegen Einbruchs).