Bei der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung richtet sich die Jahresprämie nach der Versicherungssumme „Wert 1914", dem vereinbarten Prämiensatz und dem jährlich zum 1. Januar angepassten Anpassungsfaktor. Erfahren Sie, wie Baupreis- und Tariflohnindex die Prämie beeinflussen und wie Sie einer Erhöhung widersprechen können.
1. Berechnung der Prämie
Grundlagen der Berechnung der Prämie sind:
- die Versicherungssumme „Wert 1914"
- der vereinbarte Prämiensatz
- der Anpassungsfaktor (siehe Nr. 2 a))
Die jeweils zu zahlende Jahresprämie wird berechnet durch Multiplikation der vereinbarten Grundprämie 1914 (Versicherungssumme „Wert 1914" multipliziert mit dem Prämiensatz) mit dem jeweils gültigen Anpassungsfaktor.
2. Anpassung der Prämie
- Die Prämie verändert sich entsprechend der Anpassung des Versicherungsschutzes (siehe Abschnitt „A" § 10 Nr. 1 a)) gemäß der Erhöhung oder Verminderung des Anpassungsfaktors.
- Der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der jeweils für den Monat Mai des Vorjahres veröffentlichte Baupreisindex für Wohngebäude und der für den Monat April des Vorjahres veröffentlichte Tariflohnindex für das Baugewerbe verändert haben. Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt. Bei dieser Anpassung wird die Änderung des Baupreisindexes zu 80 Prozent und die des Tariflohnindexes zu 20 Prozent berücksichtigt, und zwar der jeweilige Index auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Der Anpassungsfaktor wird auf zwei Stellen nach dem Komma errechnet und gerundet.
Soweit bei Rundungen die dritte Zahl nach dem Komma eine Fünf oder eine höhere Zahl ist, wird aufgerundet, sonst abgerundet. - Der Versicherungsnehmer kann einer Erhöhung der Prämie innerhalb eines Monats, nachdem ihm die Mitteilung über die Erhöhung des Anpassungsfaktors zugegangen ist, durch Erklärung in Textform widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Erhöhung nicht wirksam. Die Versicherung bleibt dann als Neuwertversicherung (siehe Abschnitt „A" § 10 Nr. 1 b)) in Kraft, und zwar zur bisherigen Prämie und mit einer Versicherungssumme, die sich aus der Versicherungssumme „Wert 1914" multipliziert mit 1/100 des Baupreisindexes für Wohngebäude ergibt, der im Mai des Vorjahres galt. In diesem Fall gilt ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht nicht mehr.
Das Recht des Versicherungsnehmers auf Herabsetzung der Versicherungssumme wegen erheblicher Überversicherung bleibt unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Die jährliche Prämie Ihrer Wohngebäudeversicherung ergibt sich aus der Versicherungssumme „Wert 1914", dem Prämiensatz und einem Anpassungsfaktor. Dieser Faktor wird jedes Jahr zum 1. Januar auf Basis der Entwicklung von Baupreisindex und Tariflohnindex neu bestimmt, sodass sich Ihre Prämie erhöhen oder verringern kann. Sind Sie mit einer Erhöhung nicht einverstanden, können Sie ihr fristgerecht in Textform widersprechen – dann bleibt der Vertrag als Neuwertversicherung zur bisherigen Prämie bestehen.
Häufige Fragen
Wie wird die Jahresprämie berechnet?
Die Jahresprämie ergibt sich aus der Grundprämie 1914 – also der Versicherungssumme „Wert 1914" multipliziert mit dem Prämiensatz – multipliziert mit dem jeweils gültigen Anpassungsfaktor.
Wann und wie ändert sich der Anpassungsfaktor?
Der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines Jahres. Grundlage ist die Veränderung des Baupreisindexes für Wohngebäude (Mai des Vorjahres) zu 80 Prozent und des Tariflohnindexes für das Baugewerbe (April des Vorjahres) zu 20 Prozent. Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt.
Kann ich einer Beitragserhöhung widersprechen?
Ja. Sie können der Erhöhung innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung des Anpassungsfaktors in Textform widersprechen. Für die Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Die Erhöhung wird dann nicht wirksam.
Was passiert nach einem Widerspruch mit meinem Vertrag?
Die Versicherung bleibt als Neuwertversicherung zur bisherigen Prämie in Kraft. Die Versicherungssumme ergibt sich aus dem „Wert 1914" multipliziert mit 1/100 des Baupreisindexes für Wohngebäude, der im Mai des Vorjahres galt. Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht gilt dann nicht mehr.
Wie werden die Werte bei der Berechnung gerundet?
Der jeweilige Index wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Auch der Anpassungsfaktor wird auf zwei Stellen nach dem Komma errechnet und gerundet. Ist die dritte Zahl nach dem Komma eine Fünf oder höher, wird aufgerundet, sonst abgerundet.
