Für die Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt für neu hinzukommende Risiken
(Vorsorgeversicherung):
- Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der
Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und
zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen
war. Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen.
Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat
nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. - Für den Tarif Economic Start gilt: Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung auf den Betrag von 3 Mio. EURO für Personen- und Sachschäden und auf 500.000,- EURO für Vermögensschäden begrenzt.