Nach einem Schadenfall in der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung dürfen sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer den Vertrag kündigen. Hier erfahren Sie, welche Fristen und Formvorschriften gelten und ab wann die Kündigung jeweils wirksam wird.
1. Kündigungsrecht
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen.
- Die Kündigung ist in Schriftform zu erklären.
- Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
2. Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam.
Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
3. Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Ist ein Schaden eingetreten, haben beide Seiten – Sie als Versicherungsnehmer und der Versicherer – die Möglichkeit, sich vom Vertrag zu lösen. Diese Kündigung muss schriftlich erfolgen und innerhalb eines Monats nach der Entscheidung über die Entschädigung bei der Gegenseite ankommen. Kündigen Sie selbst, endet der Vertrag grundsätzlich sofort; auf Wunsch können Sie ein späteres Ende bestimmen. Kündigt der Versicherer, greift die Kündigung erst einen Monat später.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Versicherungsfall kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen – also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung ist in Schriftform zu erklären.
Ab wann wird die Kündigung des Versicherungsnehmers wirksam?
Sie wird sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Ab wann wird die Kündigung des Versicherers wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
