Die Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung läuft für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und verlängert sich bei mindestens einjähriger Dauer stillschweigend um jeweils ein Jahr. Erfahren Sie hier alles zu Kündigungsfristen, mehrjährigen Verträgen, kurzen Laufzeiten sowie zum Nachweis bei angemeldetem Grundpfandrecht und zum Wegfall des versicherten Interesses.
1. Dauer
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
2. Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
3. Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Der Vertrag kann bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vom Versicherungsnehmer gekündigt werden.
Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
4. Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
5. Nachweis bei angemeldetem Grundpfandrecht durch Realgläubiger
Hat ein Realgläubiger sein Grundpfandrecht angemeldet, ist eine Kündigung des Versicherungsverhältnisses durch den Versicherungsnehmer im Hinblick auf die Gefahrengruppe Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Absturz oder Anprall eines Luftfahrzeuges nur wirksam, wenn der Versicherungsnehmer mindestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsvertrags nachgewiesen hat, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung spätestens zulässig war, das Grundstück nicht mit dem Grundpfandrecht belastet war oder dass der Realgläubiger der Kündigung zugestimmt hat. Diese gilt nicht für eine Kündigung nach Veräußerung oder im Versicherungsfall.
6. Wegfall des versicherten Interesses
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag gilt zunächst für den im Versicherungsschein festgelegten Zeitraum. Läuft er über mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern niemand rechtzeitig kündigt. Für sehr kurze und für mehrjährige Verträge sowie für Sonderfälle wie ein angemeldetes Grundpfandrecht oder den Wegfall des versicherten Interesses gelten jeweils eigene Regelungen zum Vertragsende. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie lange läuft die Wohngebäudeversicherung?
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung einer der Vertragsparteien zugegangen ist.
Welche Kündigungsfrist gilt bei mehrjährigen Verträgen?
Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Muss ich einen Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit kündigen?
Nein. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
Was passiert, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt.
