Für die Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen, z. B. alle Schäden:
- aus vorsätzlicher Handlung
- zwischen Mitversicherten
- durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraft- oder Luftfahrzeugs
- aus ungewöhnlicher und gefährlicher Beschäftigung.
Bestimmte Risiken sind nicht versichert. Hierfür benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehören zum Beispiel:
- berufliche Tätigkeit,
- das Führen von Kraftfahrzeugen oder
- das Halten von Hunden und Pferden.
Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen.