In der Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung sind nicht alle denkbaren Fälle abgedeckt: Bestimmte Unfälle und Gesundheitsschäden bleiben vom Schutz ausgeschlossen, und beim Zusammentreffen von Unfallfolgen und Krankheiten kann es zu Leistungskürzungen kommen. Ein Überblick über die wichtigsten Ausschlüsse.
Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:
- Unfälle durch übermäßigen Alkohol- oder Drogenkonsum
- Unfälle bei der vorsätzlichen Begehung einer Straftat
- Bandscheibenschäden
- Unfälle bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit als Pilot oder sonstiges Besatzungsmitglied, z. B. Stewardess, Bordmechaniker, etc.
- Absichtlich herbeigeführte Verletzungen
Wenn Unfallfolgen und Krankheiten zusammentreffen, kann es zu Leistungskürzungen kommen.
Was bedeutet das konkret?
Die Unfallversicherung greift nicht in jeder Situation. Bestimmte Ereignisse und Gesundheitsschäden sind ausdrücklich vom Schutz ausgenommen – etwa Unfälle im Zusammenhang mit übermäßigem Alkohol- oder Drogenkonsum, mit bestimmten beruflichen Tätigkeiten oder mit absichtlich verursachten Verletzungen. Treffen Unfallfolgen und Krankheiten zusammen, kann die Leistung entsprechend gekürzt werden. Diese Übersicht ist eine unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht die verbindlichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Bandscheibenschäden über die Unfallversicherung abgedeckt?
Nein. Bandscheibenschäden zählen zu den vom Versicherungsschutz ausgeschlossenen Fällen.
Was gilt bei Unfällen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss?
Unfälle durch übermäßigen Alkohol- oder Drogenkonsum sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Piloten und Besatzungsmitglieder versichert?
Unfälle bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit als Pilot oder sonstiges Besatzungsmitglied, zum Beispiel als Stewardess oder Bordmechaniker, sind ausgeschlossen.
Was passiert, wenn Unfallfolgen und Krankheiten zusammentreffen?
Wenn Unfallfolgen und Krankheiten zusammentreffen, kann es zu Leistungskürzungen kommen.
Sind absichtlich herbeigeführte Verletzungen versichert?
Nein. Absichtlich herbeigeführte Verletzungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ebenso Unfälle bei der vorsätzlichen Begehung einer Straftat.
