Bei der Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung müssen Sie bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle bekannten gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß und vollständig anzeigen, nach denen in Textform gefragt wurde. Wer diese Anzeigepflicht verletzt, riskiert Rücktritt, Kündigung, Vertragsänderung oder Anfechtung – so wirkt sich das auf Ihren Versicherungsschutz aus.
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind.
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir in Textform stellen:
- nach Ihrer Vertragserklärung,
- aber noch vor Vertragsannahme.
Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet.
Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
Verletzung der Anzeigepflicht
Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. Wir können in einem solchen Fall:
- vom Vertrag zurücktreten,
- den Vertrag kündigen,
- den Vertrag ändern oder
- den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
1. Rücktritt
Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten.
Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn:
- weder eine vorsätzliche,
- noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt.
Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z.B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten.
Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht bestehen, wenn sich die Verletzung der Anzeigepflicht auf einen gefahrerheblichen Umstand bezieht, der:
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls,
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.
Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, entfällt unsere Leistungspflicht.
2. Kündigung
Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten.
3. Vertragsänderung
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestandteil.
Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode (Ziffer 11.1.1) Vertragsbestandteil.
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, fristlos kündigen, wenn:
- wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder
- wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten Umstand ausschließen.
Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die Vertragsänderung hinweisen.
Was bedeutet das konkret?
Bevor Sie den Vertrag für die Unfallversicherung abschließen, müssen Sie die Fragen des Versicherers, die in Textform gestellt werden, ehrlich und vollständig beantworten. Verschweigen oder falsche Angaben können dazu führen, dass der Versicherer vom Vertrag zurücktritt, ihn kündigt, die Bedingungen anpasst oder – bei arglistiger Täuschung – anficht. Ob und wie stark sich das auf Ihren Versicherungsschutz auswirkt, hängt davon ab, ob die falschen Angaben vorsätzlich, grob fahrlässig oder arglistig gemacht wurden.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich gefahrerhebliche Umstände anzeigen?
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Die Anzeigepflicht gilt auch für Fragen, die nach Ihrer Vertragserklärung, aber noch vor Vertragsannahme in Textform gestellt werden.
Was sind gefahrerhebliche Umstände?
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für die Entscheidung des Versicherers erheblich sind, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.
Welche Folgen hat eine Verletzung der Anzeigepflicht?
Der Versicherer kann in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten, den Vertrag kündigen, den Vertrag ändern oder den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Was gilt, wenn eine andere Person versichert werden soll?
Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet. Kennt eine für Sie antwortende Person den gefahrerheblichen Umstand oder handelt sie arglistig, werden Sie so behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
Wann kann ich nach einer Vertragsänderung fristlos kündigen?
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Sie die Mitteilung erhalten haben, fristlos kündigen, wenn der Versicherer im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um mehr als 10 % erhöht oder die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten Umstand ausschließt.
