In der Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung können Sie Ihre Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen – die gewählte Zahlweise bestimmt die Länge der Versicherungsperiode. Zudem ist die gesetzliche Versicherungssteuer bereits im in Rechnung gestellten Beitrag enthalten.
Beitrag, Beitragsanpassung und Beitragserhöhung in der Unfallversicherung
1. Beitragszahlung und Versicherungsperiode
Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode. Sie beträgt:
- bei Monatsbeiträgen einen Monat,
- bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
- bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
- bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
2. Versicherungssteuer
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
Was bedeutet das konkret?
Sie entscheiden selbst, in welchem Rhythmus Sie Ihren Beitrag zahlen möchten. Diese Wahl legt zugleich fest, wie lang eine Versicherungsperiode dauert. Die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungssteuer müssen Sie nicht separat überweisen – sie ist bereits im Rechnungsbetrag enthalten.
Häufige Fragen
In welchen Zeitabständen kann ich meinen Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung können Sie die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Dauer richtet sich nach der Zahlweise: bei Monatsbeiträgen einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
Ist die Versicherungssteuer im Beitrag enthalten?
Ja, der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer.
In welcher Höhe ist die Versicherungssteuer zu zahlen?
Die Versicherungssteuer ist in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
