Mit der Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung endet der vereinbarte Schutz mit Vollendung des 75. Lebensjahres. Danach gelten ein eingeschränktes Leistungsangebot und ein neuer Tarif – über die Umstellung werden Sie rechtzeitig zur Hauptfälligkeit schriftlich informiert.
Ab dem vollendeten 75. Lebensjahr endet die vereinbarte Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung.
Ab diesem Zeitpunkt gelten:
- ein eingeschränktes Leistungsangebot
- ein neuer Tarif
Hierüber werden Sie entsprechend zur Hauptfälligkeit rechtzeitig schriftlich informiert.
Was bedeutet das konkret?
Erreichen Sie das 75. Lebensjahr, läuft Ihre bisher vereinbarte Unfallversicherung in dieser Form aus. Der Schutz besteht danach mit einem angepassten, eingeschränkten Leistungsumfang und zu einem neuen Tarif weiter. Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern: Die Ammerländer Versicherung informiert Sie rechtzeitig zur Hauptfälligkeit schriftlich über die Umstellung.
Häufige Fragen
Wann endet die vereinbarte Unfallversicherung?
Die vereinbarte Unfallversicherung endet mit dem vollendeten 75. Lebensjahr.
Was gilt ab dem vollendeten 75. Lebensjahr?
Ab dem vollendeten 75. Lebensjahr gelten ein eingeschränktes Leistungsangebot und ein neuer Tarif.
Werde ich über die Änderung informiert?
Ja. Sie werden hierüber zur Hauptfälligkeit rechtzeitig schriftlich informiert.
Muss ich selbst aktiv werden?
Die Information über das eingeschränkte Leistungsangebot und den neuen Tarif erfolgt schriftlich zur Hauptfälligkeit. Weitergehende Schritte hängen vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
