In der Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung sind dauernd Schwer- und Schwerstpflegebedürftige der Pflegestufen 2 und 3 nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert. Erfahren Sie, wie Pflegebedürftigkeit und die Pflegestufen definiert sind, wann der Versicherungsschutz erlischt und wie gezahlte Beiträge zurückerstattet werden.
Für die Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
1. Nicht versicherbare Personen:
Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind dauernd Schwer- oder Schwerstpflegebedürftige (Pflegestufe 2 und 3) im Sinne der sozialen Pflegeversicherung.
2. Begriff der Pflegebedürftigkeit nach § 14 Sozialgesetzbuch XI:
Pflegebedürftig sind danach Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem Umfang oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Stufen der Pflegebedürftigkeit § 15 Sozialgesetzbuch XI:
Für die Gewährung von Leistungen sind pflegebedürftige Personen einer der drei Pflegestufen zuzuordnen.
- Pflegestufe 2 = Schwerpflegebedürftige: Das sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrmals in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Die Hilfe muss im Tagesdurchschnitt mindestens 3 Stunden in Anspruch nehmen, davon müssen mindestens 2 Stunden auf die Grundpflege entfallen.
- Pflegestufe 3 = Schwerstpflegebedürftige: Das sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Die Hilfe muss im Tagesdurchschnitt mindestens 5 Stunden in Anspruch nehmen, davon müssen mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen.
3. Erlöschen des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz erlischt, sobald der Versicherte im Sinne von Ziffer 4.1 nicht mehr versicherbar ist. Gleichzeitig endet die Versicherung.
4. Beitragsrückzahlung:
Der für dauernd pflegebedürftige Personen seit Vertragsabschluss bzw. Eintritt der Versicherungsunfähigkeit entrichtete Beitrag ist zurückzuzahlen. Bitte reichen Sie uns eine Bescheinigung über Ihre Pflegestufe ein, damit wir über eine Weiterführung Ihres Vertrages entscheiden können.
Was bedeutet das konkret?
Wer dauerhaft schwer oder schwerst pflegebedürftig ist und einer der genannten Pflegestufen zugeordnet wurde, kann über die Unfallversicherung keinen Schutz mehr erhalten – selbst wenn weiterhin Beiträge gezahlt werden. Fällt jemand während der Vertragslaufzeit in diesen Zustand, endet die Versicherung und die dafür gezahlten Beiträge werden erstattet. Für die Prüfung ist ein Nachweis über die Pflegestufe erforderlich.
Häufige Fragen
Wer ist in der Unfallversicherung nicht versicherbar?
Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind dauernd Schwer- oder Schwerstpflegebedürftige der Pflegestufe 2 und 3 im Sinne der sozialen Pflegeversicherung.
Wann gilt eine Person als pflegebedürftig?
Pflegebedürftig sind nach § 14 Sozialgesetzbuch XI Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem Umfang oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Was passiert, wenn ich während der Laufzeit pflegebedürftig werde?
Der Versicherungsschutz erlischt, sobald der Versicherte nicht mehr versicherbar ist. Gleichzeitig endet die Versicherung.
Bekomme ich meine gezahlten Beiträge zurück?
Ja. Der für dauernd pflegebedürftige Personen seit Vertragsabschluss bzw. Eintritt der Versicherungsunfähigkeit entrichtete Beitrag ist zurückzuzahlen. Reichen Sie dazu eine Bescheinigung über Ihre Pflegestufe ein.
Welchen Nachweis muss ich einreichen?
Bitte reichen Sie eine Bescheinigung über Ihre Pflegestufe ein, damit über eine Weiterführung Ihres Vertrages entschieden werden kann.
