Stirbt die versicherte Person durch einen Unfall, zahlt die Ammerländer Versicherung in der Unfallversicherung die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme – vorausgesetzt, der Tod tritt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall ein. Im Tarif Exclusiv gelten zusätzliche Regelungen zu Ausschlüssen, Verschollenheit und einer verlängerten Meldefrist.
1. Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person stirbt unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall. Beachten Sie dann die Verhaltensregeln nach Ziffer 7.5.
2. Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Für den Tarif Exclusiv der Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung gilt zusätzlich:
Todesfallleistung:
Bis zu einem Betrag von 10.000 EURO werden die Ausschlussbestimmungen der Ziffer 5.1.1 der AUB 2015 (Unfälle durch Geistes- und Bewusstseinsstörungen) nicht angewendet.
Der unfallbedingte Tod gilt als nachgewiesen, wenn die versicherte Person nach § 5 (Schiffsunglück), § 6 (Luftfahrzeugunfall) oder § 7 (sonstige Lebensgefahr) des Verschollenheitsgesetzes rechtswirksam für tot erklärt wurde. Hat die versicherte Person die Verschollenheit überlebt, so sind bereits erbrachte Leistungen zurückzuzahlen.
Verlängerte Meldefrist bei Unfalltod:
Die Meldefrist beginnt erst dann, wenn Sie, Ihre Erben oder die bezugsberechtigten Personen Kenntnis von dem Tod der versicherten Person und der Möglichkeit einer Unfallursächlichkeit haben.
Die Meldefrist verlängert sich auf maximal 6 Wochen nach Unfalltod.
Was bedeutet das konkret?
Verstirbt eine versicherte Person infolge eines Unfalls innerhalb der genannten Frist, wird die vereinbarte Versicherungssumme als Todesfallleistung ausgezahlt. Im Tarif Exclusiv gelten dabei erweiterte Regelungen – etwa zur Anerkennung bei Verschollenheit und zu einer längeren Frist, innerhalb der der Todesfall gemeldet werden kann. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Wann besteht Anspruch auf die Todesfallleistung?
Wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt. Beachten Sie dann die Verhaltensregeln nach Ziffer 7.5.
In welcher Höhe wird die Todesfallleistung gezahlt?
Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Was gilt im Tarif Exclusiv bei Geistes- und Bewusstseinsstörungen?
Bis zu einem Betrag von 10.000 EURO werden die Ausschlussbestimmungen der Ziffer 5.1.1 der AUB 2015 (Unfälle durch Geistes- und Bewusstseinsstörungen) nicht angewendet.
Wie ist die Regelung bei Verschollenheit im Tarif Exclusiv?
Der unfallbedingte Tod gilt als nachgewiesen, wenn die versicherte Person nach § 5 (Schiffsunglück), § 6 (Luftfahrzeugunfall) oder § 7 (sonstige Lebensgefahr) des Verschollenheitsgesetzes rechtswirksam für tot erklärt wurde. Überlebt die versicherte Person die Verschollenheit, sind bereits erbrachte Leistungen zurückzuzahlen.
Wann beginnt die verlängerte Meldefrist bei Unfalltod?
Die Meldefrist beginnt erst dann, wenn Sie, Ihre Erben oder die bezugsberechtigten Personen Kenntnis von dem Tod der versicherten Person und der Möglichkeit einer Unfallursächlichkeit haben. Sie verlängert sich auf maximal 6 Wochen nach Unfalltod.
