Die Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung zahlt eine Übergangsentschädigung von bis zu 18.000 €, wenn eine versicherte Person sechs Monate nach dem Unfall noch zu mindestens 50 Prozent in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist – mit zusätzlichen Sofort- und Erweiterungsleistungen im Tarif Exclusiv.
Die Übergangsentschädigung soll dem Schwerverletzten eine schnelle Hilfe bieten, z.B. zur Finanzierung der Heilbehandlung. Die Übergangsleistung wird fällig, wenn der Versicherte sechs Monate nach dem Unfall in seiner normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit noch immer zu mindestens 50 Prozent beeinträchtigt ist.
Höchstsumme
- Übergangsentschädigung: 18.000,- €
1. Voraussetzungen für die Leistung:
Die versicherte Person ist unfallbedingt
- im beruflichen oder außerberuflichen Bereich
- ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
- zu mindestens 50 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt.
Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag an gerechnet, ununterbrochen mehr als 6 Monate an.
Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 7 Monaten nach dem Unfall bei uns durch ein ärztliches Attest geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Beeinträchtigung von mehr als 6 Monaten ausgehen. Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben.
Beispiel: Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzungen erlitten und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns Kontakt aufzunehmen.
2. Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Übergangsleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Für den Tarif Exclusiv der Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung gilt zusätzlich:
- Sofortleistung bei schweren Verletzungen:
Die vereinbarte Versicherungssumme für Übergangsleistung wird bei folgenden schweren Verletzungen sofort fällig, sofern nicht der Tod innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall eintritt:
- Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks;
- Amputation einer Hand oder eines Fußes;
- Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche;
- Erblindung auf beiden Augen.
- Die Übergangsleistung ist spätestens 7 Monate nach Eintritt des Unfalls unter Vorlage eines ärztlichen Attestes geltend zu machen.
- Erweiterte Übergangsleistung: 50 % der vereinbarten Übergangsleistung wird bereits nach 3 Monaten gezahlt, wenn nach Ablauf von 3 Monaten ab dem Unfalltag eine 100 %ige Beeinträchtigung nach Ziffer 2.2 AUB 2015 ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen ununterbrochen bestanden hat.
Was bedeutet das konkret?
Die Übergangsleistung ist eine finanzielle Unterstützung für die Zeit direkt nach einem schweren Unfall. Sie soll helfen, wenn die Folgen eines Unfalls über einen längeren Zeitraum spürbar bleiben und die Leistungsfähigkeit deutlich einschränken. Damit die Zahlung erfolgen kann, muss die Beeinträchtigung eine bestimmte Dauer und ein bestimmtes Maß erreichen und rechtzeitig gemeldet werden. Im Tarif Exclusiv gibt es zusätzliche Möglichkeiten, schneller an die Leistung zu kommen. Diese Erläuterung dient nur als allgemeine Orientierung; maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Wann wird die Übergangsleistung fällig?
Die Übergangsleistung wird fällig, wenn der Versicherte sechs Monate nach dem Unfall noch immer zu mindestens 50 Prozent in seiner normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Die Beeinträchtigung muss vom Unfalltag an ununterbrochen mehr als 6 Monate andauern.
Wie hoch ist die Übergangsentschädigung maximal?
Die Höchstsumme für die Übergangsentschädigung beträgt 18.000,- €. Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Bis wann muss ich die Beeinträchtigung melden?
Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 7 Monaten nach dem Unfall durch ein ärztliches Attest geltend machen. Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben, etwa bei schweren Kopfverletzungen, durch die Sie keinen Kontakt aufnehmen konnten.
Welche Besonderheiten bietet der Tarif Exclusiv?
Im Tarif Exclusiv wird die Versicherungssumme bei bestimmten schweren Verletzungen wie Querschnittslähmung, Amputation einer Hand oder eines Fußes, Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche oder Erblindung auf beiden Augen sofort fällig – sofern nicht der Tod innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall eintritt. Zudem werden bei der erweiterten Übergangsleistung bereits nach 3 Monaten 50 % gezahlt, wenn eine 100 %ige Beeinträchtigung ununterbrochen bestanden hat.
