Ansprüche aus dem Unfallversicherungsvertrag der Ammerländer Versicherung verjähren in drei Jahren nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Wird ein Anspruch geltend gemacht, ist die Verjährung bis zum Zugang der Entscheidung in Textform gehemmt.
1. Gesetzliche Verjährung
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
2. Aussetzung der Verjährung
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung gehemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Für Ansprüche aus dem Unfallversicherungsvertrag gilt eine dreijährige Verjährungsfrist, die sich nach den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs berechnet. Sobald Sie einen Anspruch beim Versicherer geltend machen, pausiert die Frist so lange, bis Ihnen die Entscheidung in Textform vorliegt.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Verjährung der Ansprüche?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wonach richtet sich die Fristberechnung?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch geltend mache?
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag geltend gemacht worden, ist die Verjährung gehemmt.
Wie lange dauert die Hemmung der Verjährung an?
Die Hemmung gilt von der Geltendmachung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen die Entscheidung in Textform zugeht.
