Bei der Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung richtet sich die Beitragshöhe maßgeblich nach der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person. Erfahren Sie, warum Sie eine Änderung unverzüglich mitteilen müssen und wie sich das auf Ihre Versicherungssummen auswirkt.
Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist das für Ihren Vertrag geltende Berufsgruppenverzeichnis.
1. Mitteilung der Änderung:
Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Folgende Fälle fallen nicht darunter:
- Freiwilliger Wehrdienst
- Militärische Reserveübungen
- Befristete freiwillige soziale Dienste (z. B. Bundesfreiwilligendienst)
2. Auswirkungen der Änderung:
Errechnen sich für die neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung bei gleich bleibendem Beitrag nach dem vereinbarten Tarif niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten diese, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Auch die neu errechneten Versicherungssummen gelten für berufliche und außerberufliche Unfälle.
Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Beruf oder Ihre Beschäftigung beeinflusst, wie hoch Ihr Beitrag ausfällt und welche Versicherungssummen sich daraus ergeben. Ändert sich Ihre Tätigkeit, sollten Sie das dem Versicherer möglichst schnell melden, damit der Vertrag auf die neue Situation angepasst werden kann. Je nach neuer Tätigkeit können sich die Versicherungssummen erhöhen oder verringern – alternativ können Sie den Vertrag auch mit den bisherigen Summen fortführen.
Häufige Fragen
Wovon hängt die Höhe meines Beitrags ab?
Die Beitragshöhe hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung ist das für Ihren Vertrag geltende Berufsgruppenverzeichnis.
Muss ich jede Änderung meiner Tätigkeit melden?
Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung müssen Sie unverzüglich mitteilen. Nicht darunter fallen freiwilliger Wehrdienst, militärische Reserveübungen und befristete freiwillige soziale Dienste (z. B. Bundesfreiwilligendienst).
Ab wann gelten niedrigere Versicherungssummen?
Errechnen sich bei gleich bleibendem Beitrag niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Ab wann gelten höhere Versicherungssummen?
Höhere Versicherungssummen gelten, sobald Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Kann ich meine bisherigen Versicherungssummen behalten?
Auf Ihren Wunsch wird der Vertrag auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weitergeführt, sobald Ihre Mitteilung zugeht.
