Bei der Ammerländer Versicherung wird der Kindertarif der Unfallversicherung nach Vollendung des 18. Lebensjahres auf den Erwachsenentarif umgestellt. Versicherte haben dabei ein Wahlrecht zwischen gleichbleibendem Beitrag mit reduzierten Summen oder unveränderten Summen mit höherem Beitrag – hier erfahren Sie, wie die Umstellung abläuft und welche Fristen gelten.
1. Umstellung auf den Erwachsenentarif:
Nach Ablauf des Versicherungsjahres (Ziffer 10.4), in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, stellen wir die Versicherung auf den bei Abschluss des Vertrags gültigen Erwachsenentarif um.
Dabei haben Sie folgendes Wahlrecht:
- Sie zahlen den bisherigen Beitrag und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend oder
- Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag.
2. Information über das Wahlrecht:
Wir werden Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht informieren. Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres noch keine Wahl getroffen, führen wir den Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fort.
Was bedeutet das konkret?
Solange das Kind versichert ist, gilt der günstigere Kindertarif. Wird das Kind volljährig, wechselt der Vertrag nach dem Versicherungsjahr, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird, in den Erwachsenentarif. Sie entscheiden, ob Ihnen ein gleichbleibender Beitrag oder gleichbleibende Versicherungssummen wichtiger sind. Treffen Sie keine Wahl, läuft der Vertrag automatisch mit reduzierten Versicherungssummen weiter.
Häufige Fragen
Wann wird der Kindertarif auf den Erwachsenentarif umgestellt?
Die Umstellung erfolgt nach Ablauf des Versicherungsjahres (Ziffer 10.4), in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Welches Wahlrecht habe ich bei der Umstellung?
Sie können entweder den bisherigen Beitrag weiterzahlen, wobei die Versicherungssummen entsprechend reduziert werden, oder Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen und zahlen einen entsprechend höheren Beitrag.
Bis wann muss ich meine Wahl treffen?
Sie sollten Ihre Wahl bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres treffen.
Was passiert, wenn ich keine Wahl treffe?
Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres keine Wahl getroffen, wird der Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fortgeführt.
Werde ich über die Umstellung informiert?
Ja, die Ammerländer Versicherung informiert Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht.
