Die Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung übernimmt Kosten für kosmetische Operationen, mit denen eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbilds behoben wird – vorausgesetzt, der Eingriff erfolgt durch einen Arzt nach Abschluss der Heilbehandlung und innerhalb festgelegter Fristen. Erstattet werden unter anderem Arzthonorare, Krankenhauskosten sowie Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
1. Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person hat sich einer kosmetischen Operation unterzogen, um eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbilds zu beheben. Soweit Zähne betroffen sind, gehören nur Schneide- und Eckzähne zum äußeren Erscheinungsbild.
Die kosmetische Operation erfolgt:
- durch einen Arzt,
- nach Abschluss der Heilbehandlung und
- bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen vor Vollendung des 21. Lebensjahres.
Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z. B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet.
2. Art und Höhe der Leistung
Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene:
- Arzthonorare und sonstige Operationskosten,
- notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus,
- Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Unfall eine sichtbare Beeinträchtigung des Aussehens zurückbleibt, kann eine ärztliche kosmetische Operation die entstandenen Kosten erstattet bekommen. Wichtig ist, dass der Eingriff erst nach Abschluss der Heilbehandlung und innerhalb der genannten Fristen erfolgt und dass keine andere Stelle für die Kosten aufkommt. Erstattet werden die dabei entstehenden Behandlungs- und Krankenhauskosten sowie – bei Schneide- und Eckzähnen – Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Welche kosmetischen Operationen sind versichert?
Versichert sind kosmetische Operationen, mit denen eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbilds behoben wird. Der Eingriff muss durch einen Arzt und nach Abschluss der Heilbehandlung erfolgen.
Innerhalb welcher Frist muss die Operation erfolgen?
Bei Erwachsenen muss die kosmetische Operation innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall erfolgen, bei Minderjährigen vor Vollendung des 21. Lebensjahres.
Sind auch Zähne mitversichert?
Soweit Zähne betroffen sind, gehören nur Schneide- und Eckzähne zum äußeren Erscheinungsbild. Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten werden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet.
Welche Kosten werden erstattet?
Erstattet werden nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Arzthonorare und sonstige Operationskosten, notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus sowie Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten – insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was gilt, wenn ein Dritter für die Kosten aufkommt?
Voraussetzung für die Leistung ist, dass ein Dritter (z. B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet.
