Nach einem Unfall zahlt die Ammerländer Versicherung in der Unfallversicherung eine Kurkostenbeihilfe bis zum vereinbarten Betrag, wenn innerhalb von drei Jahren eine medizinisch notwendige Kur von mindestens drei Wochen durchgeführt wird. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen, Nachweise und Grenzen dabei gelten.
1. Voraussetzungen für die Kurkostenbeihilfe:
Der Versicherer zahlt nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall im Sinne von Ziffer 1 AUB 2015 eine Kurkostenbeihilfe bis zur Höhe des im Versicherungsschein angegebenen Betrages, wenn die versicherte Person
- innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltag an gerechnet,
- wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen
- eine medizinisch notwendige Kur von mindestens 3 Wochen Dauer durchgeführt hat.
2. Nachweis:
Die medizinische Notwendigkeit der Kur und der Zusammenhang mit dem Unfallereignis ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Maßnahmen, bei denen die ärztliche Behandlung der Unfallfolgen im Vordergrund stehen, gelten nicht als Kur.
3. Andere Ersatzpflichtige:
Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
4. Einmalige Zahlung:
Die Beihilfe wird für jeden Unfall nur einmal gezahlt.
5. Mehrere Verträge:
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrags erbracht.
6. Dynamik:
Der im Versicherungsschein festgelegte Höchstbetrag für den Kostenersatz nimmt an einer dynamischen Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie nach einem versicherten Unfall wegen der Unfallfolgen eine ärztlich als notwendig bestätigte Kur machen, unterstützt Sie die Unfallversicherung mit einem Zuschuss zu den Kurkosten. Die Kur muss innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall stattfinden und mindestens drei Wochen dauern. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem im Versicherungsschein festgelegten Betrag. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleiben die genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Wie lange muss die Kur mindestens dauern?
Die Kur muss eine medizinisch notwendige Dauer von mindestens 3 Wochen haben.
Innerhalb welcher Frist muss die Kur durchgeführt werden?
Die Kur muss innerhalb von drei Jahren, gerechnet vom Unfalltag an, durchgeführt werden.
Welchen Nachweis muss ich erbringen?
Die medizinische Notwendigkeit der Kur und der Zusammenhang mit dem Unfallereignis sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Maßnahmen, bei denen die ärztliche Behandlung der Unfallfolgen im Vordergrund steht, gelten nicht als Kur.
Wie oft wird die Kurkostenbeihilfe gezahlt?
Die Beihilfe wird für jeden Unfall nur einmal gezahlt. Bestehen weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was gilt, wenn ein anderer Ersatzpflichtiger leisten muss?
Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
