Das Genesungsgeld der Ammerländer Versicherung in der Unfallversicherung wird nach der Entlassung aus vollstationärer Behandlung gezahlt, sofern zuvor Anspruch auf Krankenhaustagegeld bestand – hier erfahren Sie, wie lange und in welcher Höhe geleistet wird und was im Tarif Exclusiv zusätzlich gilt.
1. Voraussetzung für diese Leistung:
Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung entlassen worden und hatte Anspruch auf Krankenhaustagegeld nach Ziffer 2.3.
2. Höhe und Dauer der Leistung:
Das Genesungsgeld wird in der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens für 100 Tage.
Für den Tarif Exclusiv der Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung gilt zusätzlich:
- Das Genesungsgeld wird zusätzlich für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt wie das Krankenhaustagegeld, längstens jedoch für 500 Tage. Das Genesungsgeld beträgt:
- ab dem 1. bis 250. Tag 100 %;
- ab dem 251. bis 500. Tag 50 %.
- Das Genesungsgeld wird auch gezahlt, wenn die versicherte Person im Krankenhaus verstirbt.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Krankenhausaufenthalt unterstützt Sie das Genesungsgeld in der Erholungsphase. Voraussetzung ist, dass Sie aus der vollstationären Behandlung entlassen wurden und zuvor Krankenhaustagegeld erhalten haben. Die Leistung orientiert sich an der Zahl der Tage, für die Krankenhaustagegeld gezahlt wurde. Im Tarif Exclusiv gelten dabei eine längere Höchstdauer und gestaffelte Sätze.
Häufige Fragen
Wann besteht Anspruch auf Genesungsgeld?
Der Anspruch besteht, wenn die versicherte Person aus der vollstationären Behandlung entlassen wurde und zuvor Anspruch auf Krankenhaustagegeld nach Ziffer 2.3 hatte.
Wie hoch ist das Genesungsgeld?
Das Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die auch Krankenhaustagegeld geleistet wird.
Wie lange wird das Genesungsgeld gezahlt?
Es wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld gezahlt, längstens für 100 Tage.
Was gilt im Tarif Exclusiv?
Im Tarif Exclusiv wird das Genesungsgeld zusätzlich für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld gezahlt, längstens jedoch für 500 Tage. Vom 1. bis 250. Tag beträgt es 100 %, vom 251. bis 500. Tag 50 %.
Wird das Genesungsgeld auch bei Versterben im Krankenhaus gezahlt?
Im Tarif Exclusiv wird das Genesungsgeld auch gezahlt, wenn die versicherte Person im Krankenhaus verstirbt.
