Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG muss der Versicherungsnehmer seine Wohnung in der kalten Jahreszeit beheizen und ausreichend häufig kontrollieren – oder alternativ alle wasserführenden Anlagen absperren und entleeren. Wer diese besondere Obliegenheit verletzt, riskiert Kündigung sowie den ganz oder teilweisen Verlust seiner Leistung.
Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheit hat der Versicherungsnehmer in der kalten Jahreszeit eine der folgenden Maßnahmen zu erfüllen:
- Er muss die Wohnung beheizen und dies genügend häufig kontrollieren.
- Oder er muss alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.
Folgen der Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer die zuvor genannte Obliegenheit, ist der Versicherer unter den dafür beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt. Der Versicherer kann in diesem Fall auch ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
In den kalten Monaten muss der Versicherungsnehmer dafür sorgen, dass in der Wohnung keine Frostschäden entstehen. Dazu kann er entweder die Wohnung beheizen und dies regelmäßig kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen absperren und leeren. Wird diese Pflicht nicht eingehalten, darf der Versicherer den Vertrag kündigen und muss unter Umständen nicht oder nur teilweise zahlen.
Häufige Fragen
Was muss ich im Winter tun, um den Versicherungsschutz zu behalten?
In der kalten Jahreszeit müssen Sie die Wohnung beheizen und dies genügend häufig kontrollieren. Alternativ müssen Sie alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.
Was passiert, wenn ich die Wohnung im Winter nicht heize oder das Wasser nicht absperre?
Verletzen Sie diese besondere Obliegenheit, ist der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt. Er kann außerdem ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Muss ich immer heizen, oder gibt es eine Alternative?
Sie haben die Wahl: Entweder Sie beheizen die Wohnung und kontrollieren dies genügend häufig, oder Sie sperren alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen ab, entleeren sie und halten sie entleert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024