Die Ammerländer Versicherung VVaG erweitert im Excellent-Schutz ihrer Hausratversicherung den Schutz bei Sturm, Hagel und Starkregen: Versicherte Sachen sind auch auf dem Grundstück gegen Sturm und Hagel abgesichert, Sturmschäden in den versicherten Räumen gelten sogar ohne Mindestwindstärke, und für Überschwemmung durch Starkregen ab bestimmten Regenmengen leistet der Versicherer Entschädigung – unter Beachtung von Ausschlüssen, einer Wartezeit und einer Selbstbeteiligung.
In Erweiterung der Bedingungen sind versicherte Sachen auch auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, im Excellent-Schutz gegen Sturm- und Hagelschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Sturmschäden ohne Mindestwindstärke
Abweichend von den Grundbedingungen sind Schäden innerhalb der versicherten Räume durch Sturm auch ohne Mindestwindstärke versichert.
Überschwemmung durch Starkregen
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Überschwemmung durch Starkregen zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Überschwemmung durch Starkregen ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Regenwasser, das unmittelbar als Niederschlag auf den Versicherungsort trifft. Als erheblich gelten Regenmengen ab 15 l/m² in einer Stunde oder 20 l/m² in 6 Stunden.
Nicht versichert sind – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – Schäden durch:
- Sturmflut;
- Rückstauschäden;
- Überschwemmung durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern, unabhängig davon, ob Starkregen für die Ausuferung mitursächlich war;
- Austritt von Grundwasser;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Starkregen entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- weitere Elementargefahren (Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch).
Zur Vermeidung von Überschwemmungsschäden hat der Versicherungsnehmer die Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück freizuhalten, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer unter den vertraglich beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Ablauf von einem Monat ab Versicherungsbeginn (Wartezeit). Die Wartezeit entfällt, wenn nachweislich bei einem anderen Versicherer ein gleichartiger Versicherungsschutz bestand und der beantragte Versicherungsschutz sich ohne Unterbrechung unmittelbar anschließt.
Bei der Entschädigung gilt eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in Höhe von 10 % der Schadensumme, mindestens 250,- EURO, maximal 1.500,- EURO je Schadenfall.
Was bedeutet das konkret?
Der Excellent-Schutz weitet die Absicherung bei Sturm und Hagel auf das Grundstück aus und lässt Sturmschäden in den Räumen auch ohne Mindestwindstärke gelten. Zusätzlich sind Schäden durch Überschwemmung infolge von Starkregen versichert, sobald bestimmte Regenmengen erreicht sind. Es gibt jedoch Ausschlüsse, eine Pflicht zum Freihalten der Abflussleitungen, eine einmonatige Wartezeit sowie eine Selbstbeteiligung pro Schadenfall.
Häufige Fragen
Ab welcher Regenmenge gilt eine Überschwemmung durch Starkregen als versichert?
Als erheblich und damit versichert gelten Regenmengen ab 15 l/m² in einer Stunde oder 20 l/m² in 6 Stunden, wenn der Regen als Niederschlag unmittelbar auf den Versicherungsort trifft und das Grundstück überflutet.
Sind Sturmschäden in den Räumen auch bei schwachem Wind versichert?
Ja, abweichend von den Grundbedingungen sind Schäden innerhalb der versicherten Räume durch Sturm auch ohne Mindestwindstärke versichert.
Welche Selbstbeteiligung fällt bei einem Starkregenschaden an?
Es gilt eine Selbstbeteiligung von 10 % der Schadensumme, mindestens 250,- EURO und höchstens 1.500,- EURO je Schadenfall.
Gibt es eine Wartezeit für den Starkregenschutz?
Ja, der Versicherungsschutz beginnt erst einen Monat nach Versicherungsbeginn. Die Wartezeit entfällt, wenn nachweislich bei einem anderen Versicherer ein gleichartiger Schutz bestand und der neue Schutz sich ohne Unterbrechung unmittelbar anschließt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024