Beim Hausrat-Excellent-Schutz der Ammerländer Versicherung VVaG verzichtet der Versicherer auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit: Wer seinen Schaden grob fahrlässig herbeiführt, muss keine Leistungskürzung befürchten. Dieser Verzicht gilt jedoch nicht bei Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhungen, für die eigene Regelungen bestehen. Zusätzlich wird auf eine Kürzung verzichtet, wenn gesetzliche oder behördliche Sicherheitsvorschriften grob fahrlässig verletzt werden.
Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und auf eine daraus resultierende Leistungskürzung.
Der Verzicht auf die Anrechnung der groben Fahrlässigkeit bezieht sich nicht auf Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhungen. Dort gelten jeweils eigene Haftungsregelungen.
Grob fahrlässige Verletzungen von gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften
Auf eine Leistungskürzung wird verzichtet bei:
- grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit / Sicherheitsvorschrift,
- grob fahrlässiger Verletzung der gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Schaden grob fahrlässig verursacht, kürzt der Versicherer die Leistung nicht, sondern zahlt trotzdem in voller Höhe. Dieser Verzicht gilt allerdings nicht, wenn eine Obliegenheit verletzt oder die Gefahr erhöht wurde – dafür bestehen eigene Regelungen. Zusätzlich wird auf eine Kürzung verzichtet, wenn gesetzliche oder behördliche Sicherheitsvorschriften grob fahrlässig verletzt wurden.
Häufige Fragen
Wird die Leistung gekürzt, wenn ich den Schaden grob fahrlässig verursacht habe?
Nein. Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und auf eine daraus resultierende Leistungskürzung.
Gilt der Verzicht auf die grobe Fahrlässigkeit auch bei Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhungen?
Nein. Für Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhungen gilt der Verzicht nicht; dort gelten jeweils eigene Haftungsregelungen.
Was passiert, wenn ich gesetzliche oder behördliche Sicherheitsvorschriften grob fahrlässig verletze?
In diesem Fall wird ebenfalls auf eine Leistungskürzung verzichtet – sowohl bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit bzw. Sicherheitsvorschrift als auch bei grob fahrlässiger Verletzung gesetzlicher und behördlicher Sicherheitsvorschriften.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024