Beim Excellent-Schutz der Ammerländer Versicherung VVaG in der Hausratversicherung müssen bei Abwesenheit alle Schließvorrichtungen betätigt, vereinbarte Sicherungen genutzt und Einbruchmeldeanlagen eingeschaltet werden; außerdem sind Sicherungen bei hohen Wertsachen fristgerecht anzubringen, sonst drohen Selbstbeteiligung oder Verlust des Versicherungsschutzes.
Für die Zeit, in der sich niemand in der Wohnung aufhält, sind alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen. Die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen sind einzuschalten.
Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und vereinbarten Einbruchmeldeanlagen sind in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.
Alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Elementarschäden sind zu treffen. Insbesondere gilt zur Vermeidung von Überschwemmungs- und Rückstauschäden:
- Wasserführende Anlagen auf dem Grund und Boden, auf dem das Gebäude steht, in dem sich die versicherten Sachen befinden, sind freizuhalten.
- Rückstausicherungen gemäß der jeweils geltenden Landesbauordnung bzw. den einzelnen Verordnungen der Kommunen (zum Beispiel Entwässerungssatzung) sind stets funktionsbereit zu halten.
Die Pflicht, bei Abwesenheit alle Schließvorrichtungen und Sicherungen zu betätigen und die Einbruchmeldeanlagen einzuschalten, findet keine Anwendung, soweit die Einhaltung dieser Obliegenheit dem Versicherungsnehmer oder seinem Repräsentanten bei objektiver Würdigung aller Umstände billigerweise nicht zugemutet werden kann.
Verletzt der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant eine dieser Obliegenheiten, so kann der Versicherer zur fristlosen Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei sein.
Führt die Obliegenheitsverletzung zu einer Gefahrerhöhung, so gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gefahrerhöhung. Danach kann der Versicherer zur Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei sein.
Sicherungsvereinbarung
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die nachstehend aufgeführten Sicherungen innerhalb eines Monats nach Versicherungsbeginn anzubringen.
- Sicherungen bei Wertsachen ab 75.000 EURO oder einer Gesamtversicherungssumme über 200.000 EURO: Hier gelten die erweiterten Sicherungsrichtlinien.
- Sicherungen bei Wertsachen über 100.000 EURO: Zusätzlich zu der vorgenannten Sicherungsanforderung müssen weitere Sicherungsvoraussetzungen erfüllt werden.
Für Wertsachen über 100.000 EURO gelten folgende zusätzliche Voraussetzungen:
- Einbau bzw. Vorhandensein einer VdS anerkannten Einbruchmeldeanlage (EMA) mit Aufschaltung zu einem Sicherheitsdienst oder zur Polizei.
- Die VdS anerkannte EMA muss durch eine entsprechende Fachfirma eingebaut werden.
- Für die VdS anerkannte EMA müssen entsprechende Wartungsverträge vorhanden sein.
- Die EMA ist nach den Vorgaben der Fachfirma zu betreiben.
- Störungen, Mängel oder Schäden sind unverzüglich durch die Fachfirma zu beseitigen.
- In den letzten 4 Jahren dürfen keine Vorschäden im Bereich Einbruchdiebstahl vorhanden sein.
Bis zum Einbau der vereinbarten Sicherungen gilt eine Selbstbeteiligung von 25 %, wenn der Schaden durch das Fehlen der vereinbarten Sicherungen begünstigt worden ist. Für Schäden nach Ablauf der Frist, die durch das Fehlen der vereinbarten Sicherungen begünstigt worden sind, besteht kein Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Wenn niemand zu Hause ist, müssen Türen und Fenster verschlossen, vereinbarte Sicherungen aktiviert und Einbruchmeldeanlagen eingeschaltet sein; alle Sicherungen müssen funktionsfähig gehalten und Mängel sofort behoben werden. Zusätzlich sind Vorkehrungen gegen Elementarschäden zu treffen, etwa das Freihalten wasserführender Anlagen und funktionsbereite Rückstausicherungen. Wer diese Pflichten verletzt, riskiert Kündigung oder Leistungsfreiheit des Versicherers. Bei besonders hohen Wertsachen sind innerhalb eines Monats zusätzliche Sicherungen anzubringen – fehlen sie, drohen eine Selbstbeteiligung oder der Verlust des Versicherungsschutzes.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn ich meine Wohnung verlasse?
Solange niemand in der Wohnung ist, müssen alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen betätigt und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen eingeschaltet werden.
Bis wann müssen die vereinbarten Sicherungen angebracht sein?
Der Versicherungsnehmer muss die vereinbarten Sicherungen innerhalb eines Monats nach Versicherungsbeginn anbringen.
Was passiert, wenn die vereinbarten Sicherungen fehlen?
Bis zum Einbau gilt eine Selbstbeteiligung von 25 %, wenn der Schaden durch das Fehlen der Sicherungen begünstigt wurde. Für solche Schäden nach Ablauf der Frist besteht kein Versicherungsschutz.
Welche zusätzlichen Anforderungen gelten bei Wertsachen über 100.000 EURO?
Es ist eine VdS anerkannte Einbruchmeldeanlage mit Aufschaltung zu einem Sicherheitsdienst oder zur Polizei erforderlich, eingebaut durch eine Fachfirma, mit Wartungsverträgen und Betrieb nach deren Vorgaben. Zudem dürfen in den letzten 4 Jahren keine Vorschäden im Bereich Einbruchdiebstahl vorhanden sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024