Bei einem Hausratschaden übernimmt die Ammerländer Versicherung VVaG in der Hausratversicherung nicht nur den Schaden an den Sachen selbst, sondern auch zahlreiche Folgekosten: vom Aufräumen und Abtransport zerstörter Sachen über Hotel- und Lagerkosten bei unbewohnbarer Wohnung bis zu Schlossänderungen, Bewachung sowie Reparaturen nach Einbruch, Vandalismus oder Nässeschäden.
Versichert sind die infolge des Versicherungsfalles notwendigen Kosten.
Aufräumungskosten
Kosten für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten.
Bewegungs- und Schutzkosten
Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Hotelkosten
Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf 1 Promille der Versicherungssumme begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Transport- und Lagerkosten
Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen.
Schlossänderungskosten
Kosten für Schlossänderungen der Wohnung, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Bewachungskosten
Kosten für die Bewachung versicherter Sachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer von 72 Stunden.
Reparaturkosten für Gebäudeschäden
Kosten für Gebäudeschäden, die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung entstanden sind.
Reparaturkosten für Nässeschäden
Kosten für Nässeschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum befindlichen Wohnungen.
Kosten für provisorische Maßnahmen
Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen sind höchstens bis zum vereinbarten Betrag mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem eigentlichen Schaden am Hausrat werden auch bestimmte Folgekosten übernommen, sofern sie durch den Versicherungsfall notwendig werden. Dazu zählen etwa Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten, Hotelkosten bei unbewohnbarer Wohnung, Transport- und Lagerkosten, Schlossänderungen, Bewachung sowie Reparaturen nach Einbruch, Vandalismus oder Nässeschäden. Für einige dieser Kosten gelten zeitliche Grenzen wie 100 Tage oder 72 Stunden und teils betragsmäßige Obergrenzen.
Häufige Fragen
Werden Hotelkosten übernommen, wenn meine Wohnung nach einem Schaden nicht mehr bewohnbar ist?
Ja, Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten wie Frühstück oder Telefon werden übernommen, wenn die ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Der Ersatz läuft bis zur Wiederbewohnbarkeit, längstens 100 Tage, und ist pro Tag auf 1 Promille der Versicherungssumme begrenzt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Sind die Kosten für einen Schlossaustausch nach Schlüsselverlust mitversichert?
Ja, Schlossänderungskosten für die Wohnung sind versichert, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Wie lange werden Lagerkosten für den Hausrat erstattet?
Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen. Voraussetzung ist, dass die Wohnung unbenutzbar wurde und auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist.
Werden auch Schäden am Gebäude nach einem Einbruch übernommen?
Ja, versichert sind Reparaturkosten für Gebäudeschäden, die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind, sowie innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024