Die Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG zahlt eine Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub oder den Versuch solcher Taten sowie durch Leitungswasser, Sturm oder Hagel zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Nicht ersetzt werden dagegen Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat
- Leitungswasser
- Sturm, Hagel
Ausschluss Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie
Ausschluss Krieg
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Ausschluss Innere Unruhen
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung ersetzt Schäden an versicherten Sachen, die durch bestimmte Gefahren entstehen – etwa Feuer, Blitz, Explosion und Luftfahrzeuge, Einbruchdiebstahl und Raub, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Ersetzt wird, wenn Sachen dadurch zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Bestimmte Ursachen sind jedoch generell vom Schutz ausgenommen: Schäden durch Krieg und kriegsähnliche Ereignisse, durch innere Unruhen sowie durch Kernenergie und radioaktive Substanzen. Diese Ausschlüsse gelten unabhängig davon, ob weitere Ursachen mitgewirkt haben.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind bei dieser Hausratversicherung abgedeckt?
Abgedeckt sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion und Luftfahrzeuge, durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch und Raub sowie durch Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Zahlt der Versicherer auch, wenn Sachen abhandenkommen?
Ja, der Versicherer leistet Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch die versicherten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
Sind Kriegsschäden mitversichert?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind ausgeschlossen – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Wie ist es bei Schäden durch Kernenergie oder radioaktive Strahlung?
Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, ebenso Schäden durch innere Unruhen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024