Im Excellent-Schutz der Ammerländer Versicherung VVaG für Hausrat gilt eine erweiterte Außenversicherung: Für vorübergehend ausgelagerte Sachen greift Versicherungsschutz bis zur vollen Versicherungssumme, Sportgeräte wie Fahrräder außerhalb der Wohnung sind bis 10.000 EURO mitversichert, und auch Einliegerwohnungen, externe Garagen, Wohngemeinschaften, eitszimmer, eine beruflich bedingte Pendlerwohnung sowie eingelagerter Hausrat zählen unter bestimmten Voraussetzungen zum Versicherungsort.
Abweichend von den allgemeinen Regelungen besteht Versicherungsschutz bis zu 100 % der Versicherungssumme.
Die geltenden Entschädigungsgrenzen werden hiervon nicht berührt und gelten unverändert.
Zeiträume von mehr als zwölf Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Außenversicherung für Sportgeräte
Im Excellent-Schutz sind Sportgeräte, die nicht gesondert versicherbar sind (z. B. Fahrräder) und sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befinden, bis maximal 10.000,- EURO mitversichert.
Hausrat in Einliegerwohnungen
Auch die vermietete Einliegerwohnung im selbstbewohnten Einfamilienhaus zählt zum Versicherungsort.
Eine Entschädigung aus diesem Vertrag wird nur geleistet, sofern die Entschädigungsleistung nicht über einen bestehenden Hausratversicherungsvertrag des Mieters oder Untermieters verlangt werden kann. Es bleibt jedoch bei der bestehenden Regelung.
Hausrat in Garagen außerhalb des Grundstücks
Als Versicherungsort gilt auch die ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzte Garage, die sich außerhalb des Versicherungsgrundstücks befindet. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Wertsachen.
Hausrat in Wohngemeinschaften
Mitversichert ist der Hausrat aller Bewohner einer Wohngemeinschaft sowie der Hausrat von Untermietern innerhalb der versicherten Wohnung, sofern die gesamte Wohnfläche der versicherten Wohnung angezeigt wurde. Diese Leistungserweiterung gilt nicht für die Vorsorgeversicherung der Kinder.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass alle in der Wohnung lebenden Personen zum Schadenzeitpunkt behördlich in der versicherten Wohnung gemeldet sind.
Kein Versicherungsschutz besteht für möbliert untervermietete Zimmer und Wohnungen.
Sämtliche vertraglichen Obliegenheiten gelten auch für die in der Wohnung lebenden und dort behördlich gemeldeten Personen. Bei der Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer nach Maßgabe der beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Alle beruflich genutzten Sachen in reinen Arbeitszimmern
Mitversichert sind im Excellent-Schutz sämtliche Sachen in versicherten Räumen, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen.
Zu den versicherten Räumlichkeiten zählen auch ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume, sofern darin keine Angestellten beschäftigt werden und kein Publikumsverkehr stattfindet.
Beruflich bedingter Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung)
Versicherungsschutz besteht im Excellent-Schutz für Hausrat, der sich an einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz (sogenannte Pendlerwohnung) befindet. Diese Pendlerwohnung wird durch den Versicherungsnehmer oder einen in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehe- oder Lebenspartner genutzt und liegt innerhalb Deutschlands.
Die Pendlerwohnung am Ort der Arbeitsstätte muss mindestens 50 Kilometer vom Erstwohnsitz entfernt liegen.
Für Wertsachen besteht Versicherungsschutz bis zu einer Entschädigungshöhe von maximal 2.500,- EURO.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20 % der vereinbarten Versicherungssumme, maximal 20.000,- EURO, begrenzt.
Eingelagerter Hausrat
Versicherungsschutz besteht im Excellent-Schutz für eingelagerten Hausrat in Lagerhäusern, Speditionen und vergleichbaren Einrichtungen, wenn die Gebäude die Voraussetzungen der BAK I, II oder III erfüllen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich längstens auf einen Zeitraum von 12 Monaten.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben Wertsachen. Elektronische Geräte sind zum Zeitwert versichert.
Versicherungsschutz bei Umzug
Im Excellent-Schutz erlischt der Versicherungsschutz bei Umzug in der bisherigen Wohnung spätestens nach 90 Tagen.
Vorübergehendes Unbewohntsein der Wohnung
Es liegt keine Gefahrerhöhung vor, wenn die ansonsten ständig bewohnte versicherte Wohnung vorübergehend bis zu 12 Monate unbewohnt und unbeaufsichtigt bleibt.
Keine Anzeigepflicht bei Einrüstung
Die Aufstellung eines Gerüstes am Versicherungsort ist nicht anzeigepflichtig, obwohl sich daraus eine Gefahrerhöhung ergeben kann.
Was bedeutet das konkret?
Der Excellent-Schutz erweitert den Versicherungsschutz über die eigene Wohnung hinaus. So sind zum Beispiel Sportgeräte außerhalb der Wohnung, Hausrat in einer vermieteten Einliegerwohnung, in einer externen Garage, in einer Wohngemeinschaft, in beruflich genutzten Arbeitszimmern, an einer Pendlerwohnung sowie eingelagerter Hausrat unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert. Für manche dieser Fälle gelten Höchstbeträge, Fristen oder Ausschlüsse, etwa für Wertsachen. Außerdem gelten besondere Regeln für Umzug, vorübergehendes Leerstehen der Wohnung und das Aufstellen eines Gerüstes.
Häufige Fragen
Sind Fahrräder auch außerhalb der Wohnung versichert?
Ja. Sportgeräte, die nicht gesondert versicherbar sind – zum Beispiel Fahrräder – und sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befinden, sind bis maximal 10.000,- EURO mitversichert.
Wie weit muss die Pendlerwohnung vom Erstwohnsitz entfernt sein und wie hoch ist die Entschädigung?
Die beruflich bedingte Pendlerwohnung muss mindestens 50 Kilometer vom Erstwohnsitz entfernt liegen und innerhalb Deutschlands sein. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20 % der Versicherungssumme, maximal 20.000,- EURO begrenzt; für Wertsachen gilt eine Grenze von maximal 2.500,- EURO.
Wie lange ist eingelagerter Hausrat versichert?
Eingelagerter Hausrat in Lagerhäusern, Speditionen und vergleichbaren Einrichtungen ist längstens für einen Zeitraum von 12 Monaten versichert, sofern die Gebäude die Voraussetzungen der BAK I, II oder III erfüllen. Wertsachen sind ausgeschlossen, elektronische Geräte sind zum Zeitwert versichert.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz in der alten Wohnung nach einem Umzug?
Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt bei einem Umzug spätestens nach 90 Tagen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024