Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG kann sich die Prämie zu Beginn jedes Versicherungsjahres verändern, weil der Beitragssatz je 1.000 Euro nach einer festen Anpassungsklausel steigen oder sinken kann. Maßgeblich ist die durchschnittliche Entwicklung von Schadenzahlungen und Versicherungssummen über drei Jahre; bei einer Erhöhung des Beitragssatzes darf der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen.
Die Prämie kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres steigen oder sinken. Das gilt auch, soweit die Prämie für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist. Die Veränderung richtet sich nach den folgenden Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes.
Der Beitrag pro 1.000 Euro (Beitragssatz in Promille) – auch soweit er für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist – kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres erhöht werden oder muss vermindert werden. Maßgeblich ist, wie sich das Verhältnis der Summe aller Schadenzahlungen aus Hausratversicherungen (ohne Schadenregulierungskosten) zum Gesamtbetrag der Hausratversicherungssummen der Versicherer im Durchschnitt der drei maßgebenden Jahre erhöht oder vermindert hat.
Die Berechnung erfolgt anhand der Schadenzahlungen und Hausratversicherungssummen, die die Versicherungsaufsichtsbehörde veröffentlicht hat. Herangezogen werden das vorletzte, drittletzte und viertletzte Kalenderjahr vor Beginn des Versicherungsjahres, jeweils im Verhältnis zu dem davor abgelaufenen Kalenderjahr. Dabei werden jeweils die Gesamtbeträge der Hausratversicherungssummen an jedem 31. Dezember der zu vergleichenden Jahre berücksichtigt.
Aus diesen drei Veränderungssätzen berechnet der Versicherer den maßgebenden Durchschnitt. Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle nach dem Komma errechnet und auf einen vollen Prozentsatz abgerundet.
Wurde die Grenze von 5 Prozent nicht erreicht, so wird der ermittelte Veränderungssatz in die Berechnung für das folgende Kalenderjahr einbezogen.
Der Beitragssatz verändert sich entsprechend dem ermittelten durchschnittlichen Veränderungssatz. Der geänderte Beitragssatz wird auf zwei Stellen nach dem Komma abgerundet. Er darf den im Zeitpunkt der Änderung geltenden Tarifbeitragssatz nicht übersteigen. Diese Grenze gilt jedoch nur, wenn sich der Tarifbeitrag auf eine unveränderte Gruppe versicherter Risiken bezieht.
Erhöht der Versicherer den Beitragssatz, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragssatzerhöhung.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag der Hausratversicherung kann sich jedes Jahr ändern, weil er an die durchschnittliche Schadenentwicklung im Verhältnis zu den Versicherungssummen gekoppelt ist. Grundlage sind von der Versicherungsaufsichtsbehörde veröffentlichte Zahlen aus mehreren Kalenderjahren. Kleinere Veränderungen unter 5 Prozent werden erst im Folgejahr berücksichtigt. Wird der Beitragssatz erhöht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen.
Häufige Fragen
Kann sich mein Hausratbeitrag jedes Jahr verändern?
Ja. Zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres kann der Beitragssatz je 1.000 Euro nach der Anpassungsklausel steigen oder sinken – auch für erweiterten Versicherungsschutz.
Wonach richtet sich die Beitragsanpassung?
Maßgeblich ist die durchschnittliche Entwicklung des Verhältnisses aller Schadenzahlungen (ohne Schadenregulierungskosten) zum Gesamtbetrag der Hausratversicherungssummen über drei Jahre, berechnet anhand der von der Versicherungsaufsichtsbehörde veröffentlichten Zahlen.
Was passiert, wenn die Veränderung unter 5 Prozent liegt?
Wird die Grenze von 5 Prozent nicht erreicht, wird der ermittelte Veränderungssatz in die Berechnung für das folgende Kalenderjahr einbezogen.
Kann ich kündigen, wenn der Beitragssatz erhöht wird?
Ja. Bei einer Erhöhung des Beitragssatzes kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024