Bei einem Hausratschaden erstattet die Ammerländer Versicherung VVaG zerstörte oder abhandengekommene Sachen zum Versicherungswert und beschädigte Sachen zu den Reparaturkosten samt verbleibender Wertminderung, höchstens jedoch bis zum Versicherungswert. Restwerte werden angerechnet, die Mehrwertsteuer nur unter bestimmten Voraussetzungen ersetzt, und bei zu niedriger Versicherungssumme wird die Entschädigung anteilig gekürzt.
Im Versicherungsfall wird ersetzt:
- bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen der Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles;
- bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles.
Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt und ist dem Versicherungsnehmer die Nutzung ohne Reparatur zumutbar (sogenannter Schönheitsschaden), so wird die Beeinträchtigung durch Zahlung des Betrages ausgeglichen, der dem Minderwert entspricht.
Restwerte
Restwerte werden in den zuvor genannten Fällen angerechnet.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Gesamtentschädigung, Kosten aufgrund Weisung
Die Entschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme (einschließlich Vorsorgebetrag) begrenzt.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden versicherte Kosten darüber hinaus bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme ersetzt.
Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert der versicherten Sachen (Unterversicherung) und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. dieser nachträglich entfallen, wird die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt. Es gilt folgende Berechnungsformel:
Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Versicherte Kosten
Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Für die Entschädigungsberechnung der versicherten Kosten sowie der Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten gilt die Regelung zur Unterversicherung entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Schaden wird zerstörter oder verlorener Hausrat zum Versicherungswert ersetzt, bei beschädigten Sachen zahlt der Versicherer die Reparaturkosten plus verbleibende Wertminderung – aber nie mehr als den Versicherungswert. Ist die Sache trotz Schaden noch gut nutzbar, wird nur der Minderwert ausgeglichen. Restwerte werden angerechnet, und die Mehrwertsteuer entfällt, wenn der Versicherungsnehmer sie abziehen kann oder gar nicht gezahlt hat. Ist die Versicherungssumme zu niedrig, kürzt eine Unterversicherung die Entschädigung anteilig.
Häufige Fragen
Wie viel bekomme ich, wenn ein Gegenstand nur beschädigt ist?
Ersetzt werden die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles.
Wird die Mehrwertsteuer immer erstattet?
Nein. Sie wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist oder wenn er die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Was passiert bei einer Unterversicherung?
Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert und kein Unterversicherungsverzicht vereinbart, wird die Entschädigung im Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt: Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme, geteilt durch den Versicherungswert.
Werden versicherte Kosten auch dann noch gezahlt, wenn die Versicherungssumme aufgebraucht ist?
Wenn die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für versicherte Sachen bereits vollständig ausgeschöpft ist, werden versicherte Kosten darüber hinaus bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme ersetzt. Auf Weisung des Versicherers entstandene Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten werden unbegrenzt ersetzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024