Wenn bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Hausratversicherung Leitungswasser bestimmungswidrig austritt und versicherte Sachen beschädigt, zahlt der Versicherer – ebenso bei frostbedingten und sonstigen Bruchschäden an Rohren und Installationen innerhalb des Gebäudes. Dazu zählen Zu- und Ableitungen, Heizungsanlagen, Wasserlöschanlagen sowie Armaturen und Heizkörper, während Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung und Wasser aus Eimern oder Gießkannen ausdrücklich ausgeschlossen bleiben.
Soweit Rohre bzw. Installationen gemäß a) und b) zum versicherten Hausrat gehören, leistet der Versicherer Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende Schäden:
- frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen;
- frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie an Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen;
- frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen.
Voraussetzung ist, dass diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Außerdem leistet der Versicherer für frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche;
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nichttragend) nicht versichert.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Das Leitungswasser muss ausgetreten sein aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen;
- den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen;
- Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung;
- Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen;
- Wasserlösch- und Berieselungsanlagen;
- Wasserbetten und Aquarien.
Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser;
- Schwamm;
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach den Regelungen zu Nässeschäden die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Sprinkler- oder Berieselungsanlage;
- Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen.
Der Versicherer leistet außerdem keine Entschädigung für Schäden:
- an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;
- am Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Leitungswasserversicherung deckt einerseits Bruchschäden an Rohren und Installationen innerhalb des Gebäudes und andererseits Nässeschäden, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig aus bestimmten Anlagen wie der Wasserversorgung, Heizungen oder auch aus Wasserbetten und Aquarien austritt. Als Gebäudeinneres zählt der ganze Baukörper mit Bodenplatte; darunter liegende Leitungen sind nur mit besonderer Vereinbarung versichert. Bestimmte Ursachen bleiben jedoch ausgeschlossen, etwa Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung, Naturereignisse oder Wasser aus mobilen Behältnissen wie Eimern und Gießkannen.
Häufige Fragen
Welche Rohrbruchschäden sind bei der Ammerländer im Hausrat abgedeckt?
Versichert sind innerhalb von Gebäuden auftretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung, der Warmwasser- oder Dampfheizung, an Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie an Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen. Diese Rohre dürfen aber nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sein.
Ist Wasser, das aus einem Aquarium oder Wasserbett austritt, mitversichert?
Ja, als Nässeschaden ist Leitungswasser abgedeckt, das aus Wasserbetten und Aquarien austritt. Nicht ersetzt wird jedoch ein Schaden am Inhalt des Aquariums selbst, der dadurch entsteht, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
Zahlt die Versicherung auch bei Wasser aus Eimern oder beim Putzen?
Nein. Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser sowie durch Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen sind ausdrücklich nicht versichert.
Sind Rohre unterhalb der Bodenplatte versichert?
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte – ob tragend oder nichttragend – nicht versichert. Als Gebäudeinneres gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte, und Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024