Für die Wohnmobilinhaltsversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Versichert ist der Inhalt von Kraftfahrzeugen, die sich dauerhaft auf einem Standplatz auf einem
Campingplatz (Dauercamping) befinden.
Ausgeschlossen hiervon, sind in § 9 Nr. 2b aufgeführte Gegenstände sowie Wertsachen und
Bargeld gemäß § 9 Nr. 2c.