Für die Wohnmobilinhaltsversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Angaben zum Dauercamping:
- Versicherungsort: Der Inhalt von Kraftfahrzeugen, die sich dauerhaft auf einem Standplatz auf einem Campingplatz befinden, ist versichert.
- Ausgeschlossen: In § 9 Nr. 2b aufgeführte Gegenstände sowie Wertsachen und Bargeld sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Winterlager: Versicherungsschutz besteht auch für das Abstellen des Kraftfahrzeugs im Winterlager, wenn es sich in einem verschlossenen Raum/Garage oder auf einem umfriedeten und abgeschlossenen Platz/Grundstück am Wohnsitz des Versicherungsnehmers befindet.