In der Wohnmobilversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser
Versicherungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart ist. Wird vom Versicherungsnehmer aus diesem Versicherungsvertrag eine Regulierung verlangt, wird der Versicherer in Vorleistung
treten und den Schadenfall bedingungsgemäß regulieren.