In der Inhaltsversicherung der Ammerländer Versicherung ist der Fahrzeuginnenraum von allen Kraftfahrzeugen versichert, welche in Deutschland behördlich auf den Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Personen (siehe § 8) zugelassen wurden oder den versicherten Personen im Rahmen eines Arbeitsvertrages dienstlich überlassen wurden. Darunter fallen auch sogenannte Leih- oder Mietwagen (Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge).
Der Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer sowie für alle
a) mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen,
b) nicht mehr mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Versicherte Fahrzeuge
Versichert ist der Inhalt von:
Wohnmobilen
Wohnwagen
Campingfahrzeugen
PKW