In der Wohnmobilversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Versicherungsschutz besteht nur, wenn das Kraftfahrzeug
a) die für die Beförderung der betreffenden Sachen erforderliche Eignung besitzt;
b) sich in verkehrssicherem Zustand befindet;
c) bei jeglicher Fahrtunterbrechung ordnungsgemäß verschlossen ist.
Versicherungsschutz besteht weiterhin nur, wenn der Fahrer
a) im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist;
b) nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht;
c) die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet, z. B. Einhalten
der Geschwindigkeitsbeschränkung, des Handyverbots, etc.