In der Inhaltsversicherung der Ammerländer Versicherung ist der Fahrzeuginnenraum von allen Kraftfahrzeugen versichert, welche in Deutschland behördlich auf den Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Personen (siehe § 8) zugelassen wurden oder den versicherten Personen im Rahmen eines Arbeitsvertrages dienstlich überlassen wurden. Darunter fallen auch sogenannte Leih- oder Mietwagen (Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge).
Der Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer sowie für alle
a) mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen,
b) nicht mehr mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Versicherte Fahrzeuge
Versichert ist der Inhalt von:
- Wohnmobilen (nicht bei privat gemieteten Wohnmobilen)
- Wohnwagen
- Campingfahrzeugen
- PKW (auch in gemieteten Fahrzeugen)
Versichert sind alle Sachen des persönlichen Bedarfs, die im Fahrzeuginnenraum mitgeführt werden. Dazu gehören:
- Elektronische Geräte (z. B. Handy, Laptop, mobiles Navi) bis zu 7.500 Euro
- Reisegepäck
- Wertsachen und Bargeld bis zu 3.500 Euro
- Berufliche und gewerbliche Sachen (z. B. Mobiltelefone und Laptops) bis zu 7.500 Euro
- Fahrräder und sonstige Sportgeräte bis zu 7.500 Euro
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote sowie Surfgeräte bis zu 7.500 Euro
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen bis zu 7.500 Euro
- Inhalt von verschlossenen Dach- und Heckboxen bis zu 7.500 Euro
- Beruflich überlassene Gegenstände bis zu 7.500 Euro
Versicherte Gefahren umfassen:
- Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus
- Unfall des Kraftfahrzeuges
- Brand, Explosion, Blitzschlag, Luftfahrzeuge
- Fährrisiko / Havarie Grosse
- Sturm, Hagel
- Elementarereignisse (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)
Der Versicherungsschutz gilt weltweit ohne zeitliche Begrenzung.
Besonderheiten
- Neuwertentschädigung (elektronische Geräte ab einem Alter von 2 Jahren zum Zeitwert)
- Inhalt im Vorzelt