In der Inhaltsversicherung der Ammerländer Versicherung ist der Fahrzeuginnenraum von allen Kraftfahrzeugen versichert, welche in Deutschland behördlich auf den Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Personen (siehe § 8) zugelassen wurden oder den versicherten Personen im Rahmen eines Arbeitsvertrages dienstlich überlassen wurden. Darunter fallen auch sogenannte Leih- oder Mietwagen (Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge).
Der Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer sowie für alle
a) mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen,
b) nicht mehr mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Versicherte Fahrzeuge
Versichert ist der Inhalt von:
- Wohnmobilen
- Wohnwagen
- Campingfahrzeugen
- PKW (auch an gemieteten Fahrzeugen)
Versicherte Gefahren
- Diebstahl, Vandalismus
- Raub oder räuberische Erpressung
- Brand, Explosion, Blitzschlag
- Sturm, Hagel
- Unfall des Fahrzeuges (eigen- und fremdverschuldet)
Versicherte Sachen
- Alle Sachen des persönlichen Bedarfs (Gebrauchs- bzw. Verbrauchsgüter)
- Reisegepäck
- Wertsachen und Bargeld (max. 3.500 Euro)
- Elektronische Geräte (z. B. Handy, Laptop, Tablet, Videokamera)
- Fahrräder/ E-Bikes und sonstige Sportgeräte (als Inhalt oder die außen am Kraftfahrzeug befestigt sind)
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote sowie Surfgeräte (ohne Motoren)
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen
- Inhalt von verschlossenen Dach- und Heckboxen
- Beruflich überlassene Gegenstände
Geltungsbereich
- Weltweit
- Rund-um-die-Uhr-Schutz (24-Stunden-Deckung)
Besonderheiten
- Neuwertentschädigung (elektronische Geräte ab einem Alter von 2 Jahren zum Zeitwert)
- Inhalt im Vorzelt