Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch einen Unfall des Kraftfahrzeuges zerstört oder beschädigt werden.
- Unfall des Kraftfahrzeuges
Ein Unfall liegt vor, wenn das Kraftfahrzeug durch ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis eine Sachbeschädigung erleidet und der Vorfall polizeilich dokumentiert ist. - Nicht versicherte Schäden
Schäden an versicherten Sachen, die ihre alleinige Ursache in einem Brems- oder Betriebsvorgang haben, sind keine Unfallschäden.