Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen
a) durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf Kraftfahrzeuge, in denen sich versicherte Sachen befinden;
b) dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Kraftfahrzeuge, in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft.
- Sturm
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 63 km/Stunde). Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass
a) die Luftbewegung in der Umgebung des Kraftfahrzeuges Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat,
oder dass
b) der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Kraftfahrzeuges, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein kann. - Hagel
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern. - Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch
a) Sturmflut;
b) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch
Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Fahrzeugschaden darstellen;
c) weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch).