In der Wohnmobilversicherung der Ammerländer Versicherung können folgende Risiken nicht gezeichnet werden:
- PKW über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
- Fahrzeuge mit LKW-Zulassung
- Kraftfahrzeuge mit roten- oder Kurzzeitkennzeichen
- Anhänger aller Art (außer Wohnwagen)
- Antragsteller, die sich in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden (Insolvenz)
Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutzherausgenommen, z. B. alle Schäden:
Nicht versichert sind:
- Schäden am Fahrzeug
- Schäden am fest verbauten Zubehör
- Schäden am Inhalt nicht zugelassener Fahrzeuge
- Schäden durch vorsätzliche Handlungen
- Schäden durch Krieg
- Schäden durch innere Unruhen
- Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
- Schäden bei Beteiligung an behördlich genehmigten oder nicht genehmigten kraftfahrtsportlichen Veranstaltungen
- Sachen mit Kunst-, Sammler- oder Liebhaberwert
- Wertpapiere, Zeichnungen, Pläne aller Art, Speichergut auf Datenträgern aller Art
- Urkunden und Dokumente aller Art (außer amtliche Ausweise und EC- oder Kreditkarten)
- Nicht montierte Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör
- Drogen und Suchtgifte, Alkohol sowie Tabakwaren
- Fremdes Eigentum (außer vom Arbeitgeber zur Nutzung überlassene Sachen)
- Musterkollektionen und Handelswaren
- Tiere
- Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge (motorbetrieben) sowie deren Außenbordmotoren