In der Wohnmobilversicherung der Ammerländer Versicherung können folgende Risiken nicht gezeichnet werden:
- PKW über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
- Fahrzeuge mit LKW-Zulassung
- Kraftfahrzeuge mit roten- oder Kurzzeitkennzeichen
- Anhänger aller Art (außer Wohnwagen)
- Antragsteller, die sich in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden (Insolvenz)
Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutzherausgenommen, z. B. alle Schäden:
- aus vorsätzlicher Handlung,
- durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstände
- durch Innere Unruhen
- durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
- durch genehmigte und nicht genehmigte Rennen und kraftfahrtsportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.